Das Verwaltungsgericht Schwyz hat unserer von Rechtsanwalt Oswald Rohner eingebrachten Beschwerde stattgegeben und die Maskentragpflicht für Redner auf unserer Kundgebung am 9.1.2021 in Schwyz aufgehoben. Das Gericht schreibt lediglich einen Abstand der Redner zu den Teilnehmern von 3 Metern
vor, der leicht einzuhalten ist. Das 19-seitige Urteil erreichte uns heute Nachmittag. Das Urteil ist vollstreckbar, woran bis zum 9. 1. aus zeitlichen Gründen auch ein Weiterzug zum Bundesgericht mit einem Antrag auf aufschiebender Wirkung nichts ändern kann.
Entscheidung ein sensationeller Erfolg
Diese Entscheidung ist ein sensationeller Erfolg für das Aktionsbündnis Urkantone. Eine Maskentragpflicht für Redner auf einer Kundgebung schränkt die freie Rede und Ausdrucksmöglichkeit wesentlich ein. Für das Aktionsbündnis Urkantone war es daher immer unverständlich, dass die Schwyzer Polizeibehörden unter der Leitung des Sicherheitsdirektors und Regierungsrates Herbert Huwiler erstmals und einmalig in der Schweiz auf einer solchen Einschränkung der Meinungsfreiheit und des Versammlungsrechtes beharrt haben, und zwar auch dann noch, als Rechtsanwalt Rohner ein Rechtsgutachten des BAG vorgelegt hat, nach dem keine Maskentragpflicht für Redner auf einer politischen und zivilgesellschaftlichen Kundgebung besteht.
Sich weiterhin für die demokratischen Rechte einsetzen
Diese Entscheidung ist ein kleiner Sieg des Rechtsstaates und der Demokratie über die Corona-Willkür und zeigt, dass sich organisierter Widerstand gegen rechtswidriges Behördenverhalten lohnt. Das Aktionsbündnis Urkantone wird sich weiterhin dafür engagieren, dass die demokratischen Rechte, die mit den Corona-Massnahmen sehr stark unter die Räder gekommen sind, wieder zur Geltung kommen.