Betreibungsamt / Aufsichtsbericht
Das Betreibungsamt ist von der Aufsichtsbehörde (Kreisgericht Toggenburg) einer Kontrolle unterzogen worden. Die Amtsführung gibt zu keinerlei Beanstandungen Anlass. Den Mitarbeiterinnen des Betreibungsamtes wird eine sehr gute Arbeit attestiert. Der Gemeinderat freut sich über diesen tadellosen Inspektionsbericht und bedankt sich bei den Mitarbeiterinnen für ihre Arbeit und hohen Einsatz.
Vermächtnis
Aus dem Vermächtnis von Frau Margrith Bhargava wurden weitere Fr. 100'000 in den bestehenden Fonds bei der Gemeinde einbezahlt. Das Fondsvermögen ist für bedürftige Einwohner/- innen der ehemaligen Gemeinde Hemberg zu verwenden. Der Gemeinderat entscheidet auf Gesuch hin über mögliche Beiträge.
Raumplanung
Die Revisionen der Zonenplanungen stecken wie folgt fest: Zonenplanung Oberhelfenschwil 2 Rekurse werden zurzeit vom kant. Baudepartement bearbeitet. Zonenplanung alt Neckertal 5 Rekurse werden zurzeit vom kant. Baudepartement bearbeitet.
Naturschutzverordung «alt Neckertal»
Das Mitwirkungsverfahren bezüglich neuer Naturschutzverordnung wurde mit der Beantwortung der über 100 eingegangenen Mitwirkungsrückmeldungen abgeschlossen. Aus der Mitwirkung ergeben sich nochmals Korrekturen am Schutzplan und teilweise auch in der Schutzverordnung. Diese werden nun von der beauftragten Firma aufgearbeitet und integriert. Der Gemeinderat plant die öffentliche Auflage im Frühjahr 2026.
Feuerwehrdepot Mogelsberg / Parkplatz
Das Dach des Feuerwehrdepots/Bauamtsmagazins in Mogelsberg wird als gemeindeeigener Parkplatz genutzt. Im Rahmen der Unterhaltsplanung 2024 wurde festgestellt, dass die Absturzsicherung (Geländer) beschädigt ist und die Betonbrüstung saniert werden muss. Insgesamt sind 77 Meter Geländer zu erneuern mit einer Höhe von 1,10 Meter ab Betonbrüstung. Zudem ist das heutige Geländer mit horizontalen Streben nicht Suva-konform, weil es bestiegen werden kann. Das neue Geländer weist Vertikallamellen auf. Im Rahmen der Sanierungsarbeit (Öffnung der Belagsschicht) wurde festgestellt, dass verschiedene Schäden vorhanden sind. So weist die Betonbrüstung Spannungsrisse auf, die Betontreppe ist nicht mehr sicher verankert. Zum Erhalt des Nutzens muss alles fachgerecht saniert werden. Dazu hat der Gemeinderat einen Nachtragskredit in der Höhe von Fr. 49'000 als unvorhersehbare Ausgabe gesprochen.