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Winterdienst in der Region – Hinweise

Die Gemeinde dankt Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis. (Symbolbild)
Die Gemeinde dankt Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis. (Symbolbild) Bild: KI / mj Symbolbild
Der Winter hat bereits Einzug gehalten. Die einen freuen sich darüber, die anderen ärgern sich über die rutschigen Strassen und Trottoirs sowie über die «Schneemaden».

Die Gemeinde bittet die Bevölkerung bei schlechten Witterungsverhältnissen gegenüber dem Winterdienst um Toleranz und Verständnis. Die Räumungsequipen arbeiten stets mit Hochdruck daran, um die Strassen und Trottoirs in einem möglichst guten Zustand zu halten, dabei werden Prioritäten gesetzt.

Sie können unser Bauamt mit den folgenden Punkten wertvoll unterstützen:

  • Sträucher und Bäume sind so zurückzuschneiden, dass diese nicht in den Verkehrsraum hineinragen, auch wenn Nassschnee darauf liegt.
  • Motorfahrzeuge sind möglichst auf privaten Stellplätzen und nicht im öffentlichen Strassenbereich zu parkieren.
  • Leider behindern parkierte Motorfahrzeuge die Räumungsarbeiten immer wieder. Entsteht an diesen Fahrzeugen einen Schaden durch die Schneeräumung, lehnt die Gemeinde jede Haftung ab.
  • Gestützt auf Art. 64 Abs. 1 des Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG) dürfen die Räumungsequipen privates Grundeigentum beanspruchen, um den Schnee aus der Strasse zu räumen. Die privaten Grundeigentümer sind verpflichtet, die
  • «Schneemaden», welche durch die Räumungsfahrzeuge entstehen, selbst wegzuschaufeln. Dieser Schnee gehört jedoch nicht zurück auf die Strasse.
  • Vorplatzschnee gehört ebenfalls nicht auf die Strasse.
  • Entfernen Sie nichtmassive Zäune, damit diese nicht beschädigt werden können.
Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil / Toggenburg24
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