Dauerparkierbewilligungen können neu digital über die Digitalparking-App bezogen werden. Damit entfällt für Bewilligungen, die nach dem 1. Dezember 2025 gelöst werden, das bisher notwendige Auflegen der Bewilligungskarte hinter der Frontscheibe des Fahrzeugs.
Wie gewohnt können Dauerparkierbewilligungen weiterhin monats-, halbjahresweise oder für ein ganzes Jahr gelöst werden. Die Bewilligungen sind wie bis anhin auf den von der Gemeinde bewirtschafteten Langzeitparkplätzen gültig. Ausgeschlossen bleiben weiterhin die Blaue Zone sowie Kurzzeitparkplätze.
Es besteht auch die Möglichkeit, tageweise Parkierbewilligungen bequem über die Digitalplattform zu lösen. Für nur fünf Franken pro Tag kann ein individueller Langzeitparkplatz, gewählt und gebucht werden.
Zusätzliche Information für Digitalparkingnutzerinnen und – nutzer:
Es besteht für Parking-App-Benutzerinnen und -Benutzer mit vorhandenem Guthaben die Möglichkeit, bei Nichtmehrgebrauch der Jahresbewilligung eine Rückerstattung zu beantragen. Wurde die Jahresdauerkarte mit TWINT oder Kreditkarte bezahlt, kann eine Rückerstattung von maximal drei Monatsbeiträgen innerhalb der ersten drei Monate eingefordert werden. Spätere Rückerstattungen sind nicht mehr möglich, da Kreditkartenanbieter den restlichen Betrag einbehalten.
Wer die App nicht nutzen möchte, kann Dauerparkier- sowie Tagesbewilligungen wie bisher zu gleichen Konditionen direkt am Schalter der Gemeinde beziehen. Auch am Gemeindeschalter erworbene Bewilligungen müssen nicht mehr hinter der Frontscheibe aufgelegt werden, da diese intern digitalisiert werden.