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Wohnraum für Einheimische Erwerb Parzellen

Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann.
Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann. Bild: Toggenburg24
Subnavigation:VerwaltungDie Schweizerische Eidgenossenschaft ist Eigentümerin der Parzellen Nr. 334W, 1714W und 1742W, Grundstrasse, Wildhaus. Auf dem Grundstück 334W befinden sich zwei Häuser (Grundstrasse 10 und 12).

Die Eigentümerin teilte dem Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann mit, dass sie das Grundstück veräussern möchten. Der Politischen Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann wurde das Vorkaufsrecht eingeräumt. Nach Abschluss der eingereichten Kaufangebote erhielt die Gemeinde die Möglichkeit das Vorkaufsrecht auszuüben und die Parzellen Nr. 334W, 1714W und 1742W, mit einer Gesamtfläche von 3’684 m2, welche sich in der Wohnzone (W2) befinden, für Fr. 800'000.00 zu erwerben. Ca. 360 m2 der Parzelle Nr. 1714W befinden sich in der Auszonungsplanung.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 4. September 2025 beschlossen, von diesem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen und die Parzellen zum Preis von Fr. 800’000 zu erwerben.

Gemäss Anhang zur Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann vom 28. November 2011, Ziff. 5.1, in Verbindung mit Art. 36 Gemeindeordnung, liegt die Zustimmung über den Erwerb von Grundstücken in der Kompetenz des Gemeinderates unter Vorbehalt des fakultativen Referendums.

Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 4. September 2025 den Erwerb der Liegenschaft 334W, 1714W und 1742W, Grundstrasse 10 und 12, 9658 Wildhaus, beschlossen. Er macht dabei von seinem Vorkaufsrecht über CHF 800'000.- Gebrauch. Dieser Liegenschaftserwerb untersteht dem fakultativen Referendum.

Gegenstand
Erwerb der Parzellen Nr. 334W, 1714W und 1742W

Referendumsfrist          
Freitag, 19. September 2025 bis Mittwoch, 29. Oktober 2025

Öffentliche Auflage
Gemeindehaus, Ratskanzlei, Hauptstrasse 40, Alt St. Johann

Quorum
180 gültige Unterschriften

Das Referendumsverfahren richtet sich nach Art. 13 ff der Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und des kantonalen Gesetzes über Referendum und Initiative. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann, einzureichen.

Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann / Toggenburg24