Die Eigentümerin teilte dem Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann mit, dass sie das Grundstück veräussern möchten. Der Politischen Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann wurde das Vorkaufsrecht eingeräumt. Nach Abschluss der eingereichten Kaufangebote erhielt die Gemeinde die Möglichkeit das Vorkaufsrecht auszuüben und die Parzellen Nr. 334W, 1714W und 1742W, mit einer Gesamtfläche von 3’684 m2, welche sich in der Wohnzone (W2) befinden, für Fr. 800'000.00 zu erwerben. Ca. 360 m2 der Parzelle Nr. 1714W befinden sich in der Auszonungsplanung.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 4. September 2025 beschlossen, von diesem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen und die Parzellen zum Preis von Fr. 800’000 zu erwerben.
Gemäss Anhang zur Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann vom 28. November 2011, Ziff. 5.1, in Verbindung mit Art. 36 Gemeindeordnung, liegt die Zustimmung über den Erwerb von Grundstücken in der Kompetenz des Gemeinderates unter Vorbehalt des fakultativen Referendums.