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Kommentar
Politik
04.09.2025

Identitätsdiebstahl im Aktivierungsprozess der E-ID

Was für Gefahren lauern mit der E-ID?
Was für Gefahren lauern mit der E-ID? Bild: zVg
Der Bundesrat wird aufgefordert, diese kritische Komponente sofort zu veröffentlichen und für Tests zur Verfügung zu stellen.

Die Junge SVP Schweiz ist höchst alarmiert und warnt eindringlich vor dem unsicheren «Video-Ident-Verfahren», welches jeder Bürger bei der Aktivierung der E-ID durchlaufen muss. Ausgerechnet die Komponente, welche die Online-Videoidentifizierung des Nutzers vor der Ausstellung der E-ID übernimmt, wird vom Bund bisher bewusst nicht öffentlich zugänglich gemacht.

Die Junge SVP fordert den Bundesrat auf, ausnahmslos alle relevanten technischen Komponenten der E-ID und der «Swiyu-App» sofort zu veröffentlichen – sodass «Friendly Hacker» der Stimmbevölkerung noch vor dem Abstimmungstermin auf legale Weise aufzeigen können, dass die Aktivierung der E-ID sogar von Laien umgangen werden kann. Identitätsdiebstahl wird hierdurch zum Kinderspiel.

Die Junge SVP Schweiz steht bereit, genannten Hack mit geeignetem Personal zu finanzieren, durchzuführen und in einer Anleitung zu dokumentieren.

Gefahr Nr. 1: Zentrale Speicherung von Gesichts-Videos beim Bund

Mit dem E-ID-Gesetz befindet der Stimmbürger über die Frage, ob der Staat während bis zu 15 Jahren (10 Jahre maximale Gültigkeitsdauer der E-ID plus 5 zusätzliche Jahre nach Ablauf- oder Widerrufdatum zwecks Untersuchung der Erschleichung der E-ID) ein Video des eigenen Gesichts speichern darf. Ein – oder im Falle eines weiteren Aktivierungsprozesses der E-ID – mehrere Gesichts-Videos werden beim Bund also so lange zentral gespeichert, wie eine aktive E-ID besteht. Für Kriminelleund Schurkenstaaten bietet diese zentrale Speicherung von Millionen von hochqualitativen Videos von echten Gesichtsbildern aus mehreren Winkeln ein enormes Sicherheitsrisiko.

«Es ist kaum abschätzbar, welcher Schaden entstehen kann, wenn die beim Bund zentral gespeicherten Gesichtsvideos unserer Bürgerinnen und Bürger im Darknet landen.», sagt Nils Fiechter, Präsident der Jungen SVP Schweiz. Mit den gestohlenen Gesichts-Videos könnten diverse Video-Identifikationssysteme, auch ausserhalb der E-ID-App «Swiyu», umgangen und damit Millionen von Identitäten gefälscht und gestohlen werden.

Gefahr Nr. 2: Kein Video-Ident-System bietet absolute Sicherheit.

Der Bund muss diese Softwarekomponente noch vor dem Abstimmungstermin für Sicherheitstests zur Verfügung stellen

In Art. 17 des E-ID-Gesetzes ist geregelt, wonach die Person, für welche die E-ID beantragt wird, ihre Identität online durch das fedpol prüfen lassen muss. Hierfür wird das Gesicht der Person mit dem Gesichtsbild verglichen, welches beim Bund zwecks Ausstellung des physischen Passes oder der physischen ID gespeichert ist. Dieses Verfahren wird im Fachjargon als «Video-Ident» bezeichnet. Namhafte Hacker des Deutschen Chaos Computer Club warnen bereits seit Jahren vor der Anwendung dieses unsicheren Verfahrens. So umschreibt Martin Tschirsich, Berater für Informationssicherheit, in einer vielbeachteten Arbeit von 2022 einen praktischen Angriff auf das System von «Video-Ident». Die inhärenten Schwächen videobasierter Identitätsprüfungen werden hierbei schonungslos aufgezeigt. Der Bericht warnt deshalb in aller Deutlichkeit generell vor dem weiteren Einsatz von Video-Ident. Mit entsprechendem Aufwand könne jede ID-Prüfung überwunden werden. Hier gehts zur Dokumentation des Hacking Angriffs.

Der Bund hat sein Video-Ident-System bisher bewusst nicht veröffentlicht, die aktuelle Beta-Version der «Swiyu»-Applikation klammert den Aktivierungsprozess deshalb auch vollständig aus. Der allgemeine Stand der aktuellen Forschungen im Bereich Cybersicherheit geht derzeit davon aus, dass kein System der videobasierten Echtheitsüberprüfung von Identitäten absolute Sicherheit bietet. Solange der Bund sein Video-Ident-System der E-ID für professionelle «Friendly Hacker» und die breite Öffentlichkeit nicht zu Testzwecken zugänglich macht, kann er folglich auch nicht das Gegenteil behaupten.

«Jedes Video-Ident-System kann umgangen werden. Die Frage ist einzig, wie viel Aufwand Kriminelle und Schurkenstaaten in die Umgehung investieren müssen. Wir fordern den Bundesrat auf, auch dasjenige Softwaremodul, welches den Online-Identitätsprüfungsprozess für die E-ID durchführt, sofort zu veröffentlichen, damit wir dessen Schwächen aufzeigen können.», sagt Nils Fiechter, Präsident der Jungen SVP Schweiz.

Zusammengefasst fordert die Junge SVP vom Bundesrat:
 

  1. sämtliche technischen Komponenten der E-ID, der «Swiyu-App» und insbesondere die Komponente für den Identitätsprüfungsprozess sofort öffentlich zugänglich zu machen;
  2. einen legalen Rahmen für «Friendly Hacker» zu schaffen, um die eklatanten Schwächen des Video-Ident-Verfahrens noch vor dem Abstimmungstermin vom 28. September 2025 aufzeigen zu können;
  3. im Falle einer Nicht-Publikation bis vor dem Abstimmungstermin der Bevölkerung reinen Wein einzuschenken und zu empfehlen, das unsichere E-ID-Gesetz abzulehnen.
Junge SVP Schweiz / Toggenburg24