Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Agenda

Wildhaus-Alt St. Johann: Mitteilungen der Gemeinde

Bild: Toggenburg24
Öffentliche Planauflage Sondernutzungsplan Gewässerraum Westlicher Rietbach

Der Gemeinderat hat am 22. April 2025 gestützt auf Art. 23 ff., Art. 29 ff. und 41 ff. Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) des Kantons St. Gallen genehmigt:

Sondernutzungsplan Gewässerraum Westlicher Rietbach, Wildhaus
Abschnitt km 0.05 bis 0.51 (GN10, Nr. 30421)
Festlegung Gewässerraum nach Art. 36a GschG Baulinien

Die Auflageunterlagen liegen nach Art. 41 PBG während 30 Tagen vom 29. August 2025 bis 29. September 2025 bei der Bauverwaltung, Hauptstrasse 40, Alt St. Johann, zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Während der obengenannten Auflagefrist kann gegen die Auflageunterlagen beim Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann, schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP)). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten

Gemeinde Wildhaus - Alt St. Johann