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Wildhaus-Alt St. Johann: Mitteilungen der Gemeinde

Bild: Toggenburg24
Öffentliche Planauflage Sondernutzungsplan Gewässerraum Seebach / Baugesuch 2024 - 74

Der Gemeinderat hat am 6. März 2025 gestützt auf Art. 23 ff, Art. 29 ff und 41 ff Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) des Kantons St. Gallen genehmigt:

Sondernutzungsplan Gewässerraum Seebach, Abschnitt km 13.230 – km 13.570
Festlegung Gewässerraum nach Art. 36a GschG Baulinien

Die Auflageunterlagen liegen nach Art. 41 PBG während 30 Tagen vom 29. August 2025 bis 29. September 2025 bei der Bauverwaltung, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann, zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Während der obengenannten Auflagefrist kann gegen die Auflageunterlagen beim Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann, schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP)). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Koordiniert zur Projektauflage des Sondernutzungsplanes wird in Anwendung von Art. 139 PBG auch das

Baugesuch-Nr. 2024 - 74 öffentlich aufgelegt. In Abhängigkeit zum Sondernutzungsplan wird das Baugesuch während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.

Die Baugesuchsunterlagen liegen vom 29. August 2025 bis 29. September 2025 bei der Bauverwaltung, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann, zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Einsprachen sind nach Art. 153 ff. PBG während der oben erwähnten Frist dem Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann einzureichen. Einsprachen müssen eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung und einen Antrag enthalten.

Gemeinde Wildhaus - Alt St. Johann