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Politik
06.03.2025

NR Götte: Dritte Rosenbergröhre ist notwendig

Michael Götte tritt für die dritte Rosenbergtunnelröhre ein.
Michael Götte tritt für die dritte Rosenbergtunnelröhre ein. Bild: zVg
Die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation von Nationalrat Michael Götte (SVP/SG) zur Verkehrssituation rund um den Rosenbergtunnel zeigt, dass noch keine konkrete Lösung für die anstehende Gesamtsanierung der beiden bestehenden Rosenberg-Tunnelröhren vorliegt. Während der Bundesrat die Ergebnisse einer laufenden ETH-Studie abwarten will, bleibt die zentrale Herausforderung bestehen: ohne eine dritte Tunnelröhre drohen massive Verkehrsprobleme für die gesamte Ostschweiz.

Geschlossene Unterstützung aus der Ostschweiz

Unmittelbar nach dem negativen Entscheid des Schweizer Stimmvolkes zur Sicherung des Schweizer Autobahnnetzes hat Nationalrat Michael Götte den Bundesrat mit einer Interpellation aufgefordert, im Sinne eines «Plan B» die dritte Röhre mit Blick auf die Sanierungsarbeiten zu realisieren und diese anschliessend als Notfall- und Unterhaltstunnel in Betrieb zu nehmen. Mit diesem Vorschlag wird der Verkehrskollaps und eine unkontrollierbare Flutwelle an Ausweichverkehr durch die Stadt während der Sanierungsphase verhindert.

Auch die St.Galler Regierung hat in ihrer Stellungnahme betont, dass sie die Problematik erkannt hat und sich ebenfalls für eine dritte Röhre als Sanierungstunnel einsetzt. Sie übernimmt damit die Forderung, die bereits durch den Vorstoss von acht Ostschweizer Nationalräten auf nationaler Ebene eingebracht wurde.

Mit der heute präsentierten Standesinitiative fordern die Fraktionen von SVP, die Mitte und FDP alle Ostschweizer Projekte aus der Autobahn-Vorlage zu realisieren. Dies angesichts der Tatsache, dass das Stimmvolk der Kantone Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Schaffhausen, St.Gallen und Thurgau geschlossen «Ja» zu den Ausbau-Projekten sagte. Erfreulicherweise steht hinter dieser Standesinitiative eine bereite, überkantonale Allianz von Parteien sowie von Wirtschafts- und Verkehrsverbänden. Nationalrat Michael Götte zeigt sich erfreut über diese Initiative und unterstützt sie ohne Vorbehalt. Die künftigen politischen Diskussionen werden zeigen, ob alle Projekte politisch mehrheitsfähig sind oder ob der Ausbauschritt in der Grossregion St.Gallen auf eine dritte Rosenbergröhre als Notfalltunnel redimensioniert werden muss.

Dringlichkeit einer Entscheidung

Die politische Debatte nach der Abstimmung hat gezeigt, dass alternative Lösungen wie Road Pricing oder Tempo-30-Zonen für den überregionalen Verkehr keine Alternativen darstellen. Um die Lebensqualität und die Wettbewerbsfähigkeit der Ostschweiz zu sichern, braucht es eine langfristig tragfähige Infrastruktur. Die Ergebnisse der ETH-Studie werden zwar abgewartet, doch der Zeithorizont bis zur Sanierung des Rosenbergtunnels erfordert bereits heute klare Weichenstellungen.

Eine dritte Röhre stellt die einzige Lösung dar, die drohenden Verkehrsinfarkt verhindert. Nun gilt es, dieses Anliegen mit Nachdruck weiterzuverfolgen und eine rechtzeitige Umsetzung sicherzustellen.

Interpellation: «Grossraum St.Gallen während der Gesamtsanierung des Rosenbergtunnels vor einem Verkehrskollaps bewahren»

Am 24. November 2024 haben die Schweizer Stimmberechtigten den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen mit 52.7% Nein-Stimmen abgelehnt. Dem nationalen Gesamtresultat gegenüber stehen die Resultate der Ostschweizer Kantone St.Gallen (54.3% Ja), Thurgau (52.2% Ja), Appenzell Innerrhoden (58.5% Ja) und Appenzell Ausserrhoden (54% Ja). 

Die Zustimmung in der Ostschweiz steht in einem engen Zusammenhang mit der anstehenden Sanierung des St.Galler Rosenbergtunnels. Ohne die geplante dritte Röhre drohen stundenlange Staus auf der Autobahn zwischen Gossau und Thal. Auf der Strecke bleibt die Erreichbarkeit der Regionen Rorschach, Oberthurgau und Rheintal sowie der angrenzenden Nachbarländer. Die Stadt St.Gallen wird im Ausweichverkehr ersticken. Was dies alles für die Lebensqualität und die Wirtschaftskraft der Ostschweiz bedeutet, zeigen die Erfahrungen vor Eröffnung der Stadtautobahn.

Der Bundesrat wird deshalb gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 

  1. Welche Optionen gibt es, um die Gesamtsanierung der beiden Röhren des Rosenbergtunnels ohne eine dritte Röhre menschen-, umwelt- und wirtschaftsverträglich zu realisieren?
  2. Ist der Bundesrat mit Blick auf die äusseren Umstände bereit, den Bau eines Entlastungstunnels als Einzelprojekt weiterzuverfolgen?
  3. Ist es allenfalls sinnvoll, den Bau einer dritten Röhre losgelöst von einer langfristigen Kapazitätssteigerung umzusetzen und die dritte Röhre nach Abschluss der Sanierungsarbeiten als Notfalltunnel (Unfälle, Unterhaltsarbeiten) einzusetzen?
  4. Teilt der Bundesrat die Überzeugung, dass bei künftigen Projekten diejenigen Regionen den Vorrang haben müssen, die dem Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen bei der Volksabstimmung vom 24. November 2024 zugestimmt haben?

Unterzeichner: Michael Götte (Initiant), Mike Egger, Walter Gartmann, Diana Gutjahr, Christian Lohr, Nicolò Paganini, Lukas Reimann, David Zuberbühler.

Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Februar 2025

1-3: Mit dem Volksentscheid vom 24. November 2024 kann der Ausbauschritt 2023 nicht als Gesamtpaket realisiert werden. In der Folge hat das UVEK die ETH beauftragt, die Priorisierung der Projektportfolios von Strasse, Schiene und Agglomerationsprogrammen zu untersuchen. Der Bundesrat wird nach Abschluss dieser Arbeiten über das weitere Vorgehen entscheiden. Eine inhaltliche Stellungnahme zu den Fragen 1 bis 3 wäre daher zurzeit verfrüht.

4: Der Bundesrat teilt diese Position nicht. Bund und Kantone sorgen gemäss Artikel 83 Absatz 1 BV für eine ausreichende Strasseninfrastruktur in allen Landesgegenden. Zudem werden die Investitionen von allen Strassenverkehrsteilnehmenden in der Schweiz mitfinanziert.

NR Michael Götte (SVP/SG)