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Schweiz
28.11.2024

Leserbriefschreiber muss hohe Busse bezahlen

Der Fall, über den die St.Galler Newsplattform «Inside-Justiz.ch» berichtet, weist eine brisante Verbindung zu einem verurteilten ehemaligen Verwaltungsrichter auf.
Der Fall, über den die St.Galler Newsplattform «Inside-Justiz.ch» berichtet, weist eine brisante Verbindung zu einem verurteilten ehemaligen Verwaltungsrichter auf. Bild: Archiv
Ein Leserbriefschreiber wurde von der Staatsanwaltschaft Graubünden zu einer Busse von 10'350 Franken verurteilt – und dies offenbar ohne klare Beweise.

Laut «Inside-Justiz.ch» wurde der Leserbriefschreiber wegen kritischer Äusserungen verurteilt, wobei die Beweisführung der St.Galler und der Graubündner Staatsanwaltschaft als fragwürdig gilt.

Pikant: Der ehemalige Verwaltungsrichter (CVP), der die Anzeige gegen den Leserbriefschreiber erstattet hatte, steht selbst im Fokus der Justiz.

Ein Ex-Richter als Anzeigender und Verurteilter

Der Ex-Richter fühlte sich durch die Aussagen im Leserbrief diffamiert und brachte die Anzeige ins Rollen. Besonders brisant ist, dass die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl gegen den Leserbriefschreiber nur wenige Tage vor der Verhandlung gegen den ehemaligen Verwaltungsrichter ausgestellt hat.

Dieser wurde im November 2024 vom Regionalgericht Plessur in Chur zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 23 Monaten und einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 90 Franken verurteilt. Zusätzlich erhielt er eine Busse von 2300 Franken.

Fragwürdige Beweisführung und taktische Überlegungen?

Die Verurteilung des Leserbriefschreibers wirft grundlegende Fragen auf. Laut «Inside-Justiz.ch» basierte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht auf klaren Beweisen.

Der Leserbriefschreiber, der sich als Opfer eines ungerechtfertigten Strafbefehls sieht, vermutet taktische Motive hinter dem Zeitpunkt des Versands. Dieser erfolgte kurz vor der Verhandlung gegen den Ex-Richter.

Die Plattform «Inside-Justiz.ch» aus St.Gallen beleuchtet die Hintergründe des Falles detailliert und analysiert mögliche Konsequenzen. Weitere Informationen sind auf www.inside-justiz.ch verfügbar.

stgallen24/stz./toggenburg24