Die Projektunterlagen können während der Mitwirkungsfrist von 30 Tagen, die am 9. März 2024 beginnt und am 7. April 2024 endet, online unter www.mitwirken-wildhaus-altstjohann.ch oder bei der Bauverwaltung, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann, eingesehen werden.
Ihre Stellungnahme mit Antrag und Begründung können Sie ebenfalls unter www.mitwirken-wildhaus-altstjohann.ch digital erfassen. Oder per E-Mail an die Gemeinderatsschreiberin edith.meyer@wildhaus-altstjohann.ch einreichen. Die schriftliche Vernehmlassung dazu ist bis zum Ablauf der Mitwirkungsfrist am 7. April 2024 einzureichen.
Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann