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Wildhaus-Alt St. Johann
09.03.2024
09.03.2024 07:35 Uhr

Mitwirkungsverfahren Ortsplanung

Die Mitwirkungsfrist läuft in Wildhaus-Alt St. Johann am 7. April 2024 ab.
Die Mitwirkungsfrist läuft in Wildhaus-Alt St. Johann am 7. April 2024 ab. Bild: wikipedia/adrian michael
Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 4 Bundesgesetz über die Raumplanung bzw. Art. 34 Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen bei folgendem Projekt die Mitwirkung beschlossen: Ortsplanung (Innenentwicklungsstrategie, Richtplan und Auszonungen).

Die Projektunterlagen können während der Mitwirkungsfrist von 30 Tagen, die am 9. März 2024 beginnt und am 7. April 2024 endet, online unter www.mitwirken-wildhaus-altstjohann.ch oder bei der Bauverwaltung, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann, eingesehen werden.

Ihre Stellungnahme mit Antrag und Begründung können Sie ebenfalls unter www.mitwirken-wildhaus-altstjohann.ch digital erfassen. Oder per E-Mail an die Gemeinderatsschreiberin edith.meyer@wildhaus-altstjohann.ch einreichen. Die schriftliche Vernehmlassung dazu ist bis zum Ablauf der Mitwirkungsfrist am 7. April 2024 einzureichen.

Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann

Gemeindekanzlei Wildhaus-Alt St. Johann