Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 4 Bundesgesetz über die Raumplanung bzw. Art. 34 Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen bei folgendem Projekt die Mitwirkung beschlossen:
Ortsplanung (Innenentwicklungsstrategie, Richtplan und Auszonungen)
Die Projektunterlagen können während der Mitwirkungsfrist von 30 Tagen, die am 9. März 2024 beginnt und am 7. April 2024 endet, online unter www.mitwirken wildhaus-altstjohann.ch oder bei der Bauverwaltung, Hauptstrasse 40, 9656 Alt
St. Johann, eingesehen werden.
Ihre Stellungnahme mit Antrag und Begründung können Sie ebenfalls unter www.mitwirken-wildhaus-altstjohann.ch digital erfassen. Oder per E-Mail an die Gemeinderatsschreiberin edith.meyer@wildhaus-altstjohann.ch einreichen. Die schriftliche Vernehmlassung dazu ist bis zum Ablauf der Mitwirkungsfrist am 7. April 2024 einzureichen.