Der Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann hat an seiner Sitzung vom 30. November 2023 gestützt auf Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 Abs. 2 des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt: StrG) die Gesamtüberarbeitung des Gemeindestrassenplans Wildhaus-Alt St. Johann inkl. Fuss-, Wander- und Radwegplan Wildhaus-Alt St. Johann genehmigt.
Öffentlichen Auflage
Die Pläne liegen vom 27. Februar 2024 bis 28. März 2024 bei der Bauverwaltung, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann, zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den jeweiligen Erlass beim Gemeinderat WildhausAlt St. Johann, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann, Einsprache erhoben werden. Einspracheberechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse darlegt. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.