«Tramelan im Berner Jurabogen liegt auf rund 900 Meter über Meer und weist eine Bevölkerungszahl von etwa 4700 aus.
Im konkreten Fall Interessen abwägen
Im Jahre 2022 wurde die Einführung einer Abstandsbestimmung von 500 Meter in das Baureglement der Gemeinde durch das Bundesgericht beurteilt. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass eine solche Ergänzung möglich sei, aber bei der Beurteilung eines konkreten Projektes müsse deren Gewicht im konkreten Fall dann bei einer umfassenden Interessenabwägung abgewogen werden. Somit wird eine Abstandsvorschrift keine absolute Geltung entwickeln. Dazu ist es nun in Tramelan gekommen.
Beschwerden abgewiesen
Im November 2023 hat das Bundesgericht die vorliegenden Beschwerden gegen das Windkraftprojekt abgewiesen. Dies mit der Begründung, dass angesichts der zahlreichen Schutzmassnahmen, welche die Behörden angeordnet haben, das gewichtige öffentliche Interesse an der Stromproduktion überwiegt.
700 Meter gehen zu weit
Was sagt uns das für den Fall Wattwil? Die mit der Initiative gewählten 700 Meter gehen zu weit und sind zur absoluten Verhinderung angelegt. Eine Abstandsvorschrift erzeugt eine Scheinsicherheit, weil es am Ende auf das konkrete Projekt ankommt und ob die Umweltschutzgesetze bzw. Richtwerte eingehalten werden. Wir sind also gut beraten und darum Nein zu einer Abstandsvorschrift in Wattwil zu stimmen.»