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St. Gallen
05.12.2025

Keine steuerliche Benachteiligung für Schweizer Grenzgänger

Bild: Fahnenfabrik Sevelen AG
Die Werdenberger Kantonsräte Sascha Schmid (SVP) und Christian Lippuner (FDP) verlangen in einer gemeinsamen Standesinitiative eine rasche Lösung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Wohnsitz in der Schweiz, die im Fürstentum Liechtenstein arbeiten. Hintergrund ist die Ankündigung des Kantonalen Steueramts, dass ab der Steuerperiode 2027 keine Säule-3a-Abzüge mehr für diese Personengruppe zugelassen werden sollen – eine Anweisung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).

Gemäss dem Amt für Statistik des Fürstentums Liechtenstein arbeiteten im Jahr 2024 15'262 Personen mit Schweizer Wohnsitz im Nachbarland. Ein grosser Teil davon dürfte im St. Galler Rheintal, im Sarganserland und im Werdenberg leben. «Für diese Menschen ist Liechtenstein ein naheliegender und niederschwelliger Arbeitsmarkt – und sie dürfen deshalb nicht schlechter gestellt werden als andere Schweizer Steuerzahler», sagt Kantonsrat Sascha Schmid.

Bundesvorgabe stellt eingespielte Praxis auf den Kopf 
Seit fast 40 Jahren können Grenzgänger mit Wohnsitz in der Schweiz trotz Unterstellung unter die  liechtensteinische AHV Beiträge in die Säule 3a einzahlen und vom steuerlichen Abzug profitieren. Die ESTV will diese Praxis nun abrupt ändern. Sie argumentiert, die Säule 3a setze eine Unterstellung unter die schweizerische AHV voraus. Diese Auslegung erstaunt – denn die Schweiz und Liechtenstein haben in einem Zusatzabkommen zum Sozialversicherungsabkommen von 1989 ausdrücklich geregelt, dass aufgrund der weitgehend identischen Systeme Freizügigkeitsguthaben direkt zwischen beiden Ländern übertragen werden können. An der Rechtslage hat sich seither nichts geändert. 
Kantonsrat Christian Lippuner kritisiert die Kehrtwende scharf: «Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine funktionierende und unbürokratische Lösung ohne ersichtlichen Grund abgeschafft werden soll. Damit erzeugt der Bund völlig unnötige Rechtsunsicherheit.» 

Folgen für Betroffene und Steuerzahler 
Die Säule 3a gilt als wichtiges Instrument zur selbstverantwortlichen Altersvorsorge. Ein Wegfall des steuerlichen Abzugs bedeutet für Grenzgänger nicht nur eine finanzielle Schlechterstellung – er schwächt auch die private Vorsorge und erhöht das Risiko späterer Abhängigkeit von Ergänzungsleistungen. «Es liegt im Interesse von Kanton und Bund, dass diese grosse Personengruppe im Alter finanziell abgesichert bleibt und nicht zur Belastung der Allgemeinheit wird», betont Sascha Schmid. Der Entscheid der ESTV stelle ausserdem eine «ungerechtfertigte Benachteiligung von Schweizer Steuerzahlern» dar. 

Forderung nach einer Anpassung des BVG 
Mit einer Standesinitiative wollen Schmid und Lippuner nun erreichen, dass die Bundesversammlung das BVG präzisiert: Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Wohnsitz in der Schweiz und Arbeitsort in Liechtenstein soll der steuerliche Abzug von Säule-3a-Beiträgen ausdrücklich möglich bleiben. «Wir erwarten vom Bund eine praxistaugliche und faire Lösung statt Bürokratie und Formalismus, die keiner braucht und Tausende Menschen aus unserer Region betrifft», sagt Christian Lippuner. 
«Der Kanton St. Gallen muss sich hier klar für seine Bürgerinnen und Bürger einsetzen.» 

Kontakt für Rückfragen: 
• Sascha Schmid, Kantonsrat & Fraktionspräsident SVP, +41 78 714 18 38,  
info@sascha-schmid.ch  
• Christian Lippuner, Kantonsrat FDP, +41 79 917 42 64, christian.lippuner@innovatis.ch 

Sascha Schmid und Christian Lippuner (rechts) Bild: zVg
Toggenburg24
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