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Lütisburg
24.01.2024

Kreisgericht verfügt Abstellverbot von Fahrzeugen auf Lütisburger Grundstück

Rot umrandet das Grundstück Nr. 628 im Zentrum von Lütisburg.
Rot umrandet das Grundstück Nr. 628 im Zentrum von Lütisburg. Bild: screenshot/geoportal.ch
Das Kreisgericht Toggenburg verbietet das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück Nr. 628 im Zentrum Lütisburgs.

Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück Nr. 628, Lütisburg (Ostseite des Gebäudes), unter Androhung einer Busse bis zu CHF 500 verboten. Berechtigt sind Besucher und Mieter des Wohn- und Geschäftshauses Letzistrasse 2.

Gebäude beim «Pöstli»

Des weiteren ist Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück Nr. 628, Lütisburg (Westseite des Gebäudes), unter Androhung einer Busse bis zu CHF 500 verboten. Berechtigt sind Besucher und Mieter des Wohn- und Geschäftshauses Letzistrasse 2 von 07.00 – 19.00 Uhr. Berechtigt sind Besucher des Restaurant Post von 19.00 – 07.00 Uhr.

Einsprachemöglichkeit

Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Publikation und Anbringung auf dem Grundstück beim Kreisgericht Toggenburg, Hauptgasse 21, 9620 Lichtensteig, Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Sie macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam.

Kreisgericht Toggenburg