«In Chroniken steht, wie Krinau eine eigene Gerichtbarkeit erlangte, sich 1514 loskaufte vom Fürstabt aus St. Gallen, vor 300 Jahren eine eigene Kirche baute, zu Zeiten von Ueli Bräker bereits eine eigene Bibliothek hatte-seiner Zeit weit voraus.
Gemeindeeigene Regelung
Am vierten Februar 2024 hätte die Krinauer-Wattwilerbevölkerung die Möglichkeit, eine gemeindeeigene Regelung im Baurecht zu erlangen, die den Abstand von Windrädern zu menschlichen Behausungen im Baureglement festlegt. Es kann nicht sein, dass das bereits bestehende Reglement dem Aufbau von Windrädern zu Grunde liegen soll. Denn das Baureglement stammt aus einer Zeit in der keine Windräder mit Ausmassen von 230 Metern gebaut wurden.
Mit dem Abstand auseinandersetzen
Über Auswirkungen auf Natur, Mensch und Tier machte man sich keine Gedanken. Heute gilt: Wer mit Windrädern, näher oder ferner gelegen, jahrelang leben muss, soll sich mit ihrem Abstand auseinandersetzen. Dies ist auch das Recht der Gemeinde Wattwil. Obwohl Gemeindepräsident Alois Gunzenreiner beim Informationsabend über die Ortsplanung betont, dass der Bau der Windräder nicht in der Hand der Gemeinde liege, sondern im Auftrag des Bundes, ebenso die Lärm- und Abstandsverordnungen.
Wattwil will scheinbar den Weg ebnen
Diesem Auftrag scheint es, will die Gemeinde Wattwil alles ebnen. Nur, die erhofften Gigawattstunden sind noch nicht im Sack, die Angstmacherei mit knappem Strom ist nicht der beste Treiber, Wattwil hat Erfolge mit Sonnenenergie erarbeitet, irgendwo im Land scheint auch im Winter die Sonne. Ist die Windradaffinität des Gemeindepräsidenten möglicherweise damit verhangen, dass die Gemeinde Hauptaktionärin der Thurwerke ist, die die Windräder planen? Die Gruppierung aus dem Gemeinderat beschönigt die Auswirkungen der Emissionen und benennt die 700 Meter Abstand als willkürlich.
700 Meter sind keinesfalls willkürlich, sondern im Mittel der europäischen und bereits bestehenden Abstände in der Schweiz. Darum ein beherztes weitsichtiges Ja zur Abstandsinitiative!»