«Seit dem Jahre 1874 gilt in der Schweiz ein generelles Bauverbot. Dieses kann im Einzelfall aufgehoben werden durch eine Baubewilligung.
Diese Baubewilligung ist von den gesetzlichen Grundlagen abhängig. Ein Einfamilienhaus muss in der EFH-Zone gebaut werden, hat einen grossen und 3 kleine Grenzabstände einzuhalten, allenfalls noch eine Niveaulinie und/oder eine Baulinie und muss die Höhe entsprechend einschränken.
Die Behörden sind wir
Unsere Behörden schaffen diese Vorschriften und diese Behörden sind letztlich auch wir, denn wir stimmen darüber ab, ob Vorschriften in Kraft treten sollen oder nicht. Unterlassen die Behörden die Schaffung von Vorschriften, zum Beispiel weil die Entwicklung rasant vor sich geht und deshalb keine Zeit bleibt, so kann der Souverän, also wir alle, die Initiative ergreifen und damit Vorschriften anstreben.
Vorschriften anstreben
Das ist hier der Fall und man muss nicht für oder gegen Windkraftenergie sein, um darüber abstimmen zu können. Es genügt, die jahrhunderte alte, mehr als sinnvolle Tradition der Abstände zu anerkennen und die Lücke in den Vorschriften zu schliessen durch Annahme der Abstandsinitiative. Damit wird für Windkraftanlagen das festgelegt, was in praktisch allen Bereichen menschlichen Lebens der Fall ist: Abstand halten!»