«Jedes andere Land hat aus nachgewiesenen Gründen eine Abstandsvorschrift zwischen Windräder und Wohnhäuser. Die Schweiz hingegen hat keine verbindlichen Abstandsregeln, nur das «gummige» Lärmschutzgesetz.
Regierung will, dass Volk nichts zu sagen hat
Viele äusserten sich bisher zur Abstandsinitiative, teilweise mit Falschaussagen oder von Willkür war die Rede. Es ist aber genau umgekehrt, auch die St.Galler Regierung will, dass das Volk nichts zu den Windrädern zu sagen hat. Sie plant deshalb kantonale statt kommunale Sondernutzungspläne. So kann es in Wattwil bei einem konkreten Windrad-Projekt kein Referendum mehr geben. Mit der Abstandsinitiative wehren wir uns auch gegen diese Entmündigung aus St.Gallen. Mit dieser Abstimmung hat das kommunale Stimmvolk die einzige und letzte Möglichkeit den Abstand zu bestimmen.
Andernorts Abstände schon beschlossen
In verschiedenen Gemeinden wie Tramelan, Thundorf, Amlikon-Bissegg, Hagenbuch, Dägerlen, usw. beschloss das Stimmvolk schon Abstände von 500, 850 oder 1000 Meter. In rund 30 weiteren Gemeinden wird bald abgestimmt, meist für 1000 Meter Abstand. Schmerzhafte Willkür «von oben» erlebten wir doch schon 2020 bis 2022, das geht gar nicht. Sonst gibt es für jede Kleinigkeit eine Vorschrift, aber da soll es keine geben. Nebst Abstand gibt es viele Gründe gegen Windkraft wie Land- und Naturschaden, zu wenig oder zu viel Wind, Kosten/Ertrags-Verhältnis sehr schlecht, hohe Subventionen ohne zuverlässige Stromversorgung, dichte Besiedelung, usw. Stimmen Sie am 4. Februar unbedingt Ja zur Abstandsinitiative.»