Die bestehenden Ortsplanungsinstrumente wie Richtplan, Zonenplan und Baureglement, sind gesamthaft zu überprüfen und durch ein aktuelles, zeitgemässes Planungswerk zu ersetzen. Der Gemeinderat hat dazu Ende 2018 eine Ortsplanungskommission eingesetzt.
Richtplan verabschiedet
Der kommunale Richtplan wurde der Bevölkerung bereits Ende 2020 zur Mitwirkung unterbreitet. Die Eingaben wurden, soweit möglich, berücksichtigt. An den Sitzungen vom 16. August 2022 und 14. November 2023 hat der Gemeinderat den Richtplan verabschiedet. Aktuell ist dieser beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) zur Kenntnisnahme.
Gestützt auf den Richtplan wurde der Rahmennutzungsplan, bestehend aus Zonenplan und Baureglement, überarbeitet. Diese Unterlagen wurden in der ersten Hälfte 2023 dem AREG zur Vorprüfung eingereicht. In der Zwischenzeit ist die Rückmeldung eingegangen. Diese wurde von der Ortsplanungskommission ausgewertet und der Rahmennutzungsplan vom Gemeinderat zuhanden des Mitwirkungsverfahrens verabschiedet. Zonenplan und Baureglement werden nun der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet.
Informieren
Am Donnerstag, 18. Januar 2024, 19.30 Uhr, findet für alle Interessierten in der Turnhalle Primarschulhaus Dorf, Bütschwil, eine allgemeine Informationsveranstaltung statt. Für individuelle Fragen bieten wir Ihnen am Dienstag, 13. Februar 2024, von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr sowie am Samstag, 24. Februar 2024, von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zwei Bürgersprechstunden an. Bitte melden Sie sich dazu an.
Unter www.mitwirken-buetschwil-ganterschwil.ch haben wir ab 19. Januar 2024 alle relevanten Informationen und Unterlagen für Sie bereitgestellt. Sie erhalten einen Gesamtüberblick sowie die Möglichkeit zum Download aller themenbezogenen Unterlagen. Die Unterlagen liegen selbstverständlich auch im Gemeindehaus zur Einsicht auf.
Stellungnahme via E-Mitwirkung
Mit der E-Mitwirkung bietet die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil einen benutzerfreundlichen Weg, sich zu den Unterlagen zu äussern. Damit steht es allen Einwohnerinnen und Einwohnern offen, unabhängig von den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung, die Unterlagen einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Wir freuen uns, wenn Sie die Stellungnahme digital erfassen. Dies erleichtert die Auswertung enorm.
In drei Schritten zu Ihrer digitalen Stellungnahme
- Registrierung (falls Sie die E-Mitwirkungsplattform zum ersten Mal nutzen): Öffnen Sie in Ihrem Browser die Adresse www.mitwirken-buetschwil-ganterschwil.ch und klicken Sie auf «E-Mitwirkung». Registrieren Sie sich.
- Versuchen Sie, Ihre Rückmeldung direkt zum jeweiligen Dokument und Kapitel zu erfassen, damit helfen Sie, eine effiziente Auswertung zu ermöglichen. Alternativ können Sie auch eine allgemeine Rückmeldung erfassen.
- Stellungnahme bis spätestens Donnerstag, 29. Februar 2024, absenden.
Wenn Sie Unterstützung benötigen
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Ratskanzlei, Tel.-Nr. 071 982 82 21, mirjam.wagner@buetschwil-ganterschwil.ch oder verwenden Sie innerhalb der E-Mitwirkung den Menüpunkt „Hilfe“.