Mit der Einführung des Covid-Zertifikats geraten Unternehmen zunehmend in die Pflicht, ihre Kunden zu klassifizieren und Menschen ohne Gesundheitspass den Zutritt zu verwehren. Die heut in der Schweiz geltenden Verfassungsrechte verbieten ein solches Vorgehen im Grundsatz des Diskriminierungsverbotes.
Die Unternehmen, welche auf ANIMAP.CH aufgelistet sind, verzichten ausdrücklich darauf, ihre Kunden auf ihren Gesundheitszustand anzusprechen und/oder den Vorweis von Gesundheitsdokumenten zu verlangen. Dabei berufen sie sich auf Artikel 8 (Diskriminierungsverbot) sowie auf Artikel 27 (Wirtschaftsfreiheit) der Schweizerischen Bundesverfassung.