Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 23ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) am 21. September 2021 erlassen:
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Sondernutzungsplan Halden
Auflageort: Gemeindehaus Nesslau, Dachgeschoss
Auflagefrist: 7. Oktober 2021 bis 5. November 2021
Grundeigentümer im Umkreis des Planungsperimeters erhalten eine persönliche Anzeige.
Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Nesslau, Hauptstrasse 24, 9650 Nesslau einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.