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Nesslau
07.10.2021

Sondernutzungsplan Gewässerraum Käserei Habegger

Gemeinde Nesslau (Symbolbild).
Gemeinde Nesslau (Symbolbild). Bild: toggenburg24/Web/freie Nutzung
Der Gemeinderat hat gestützt auf die Bestimmungen des Wasserbaugesetzes (sGS 734.1; abgekürzt WBG) und des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) am 21. September 2021 erlassen und genehmigt:

Der Gemeinderat hat gestützt auf die Bestimmungen des Wasserbaugesetzes (sGS 734.1; abgekürzt WBG) und des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) am 21. September 2021 erlassen und genehmigt:

  • Sondernutzungsplan Gewässerraum Käserei Habegger

Auflageort: Gemeindehaus Nesslau, Dachgeschoss

Auflagefrist: 7. Oktober 2021 bis 5. November 2021

Grundeigentümer im Umkreis des Planungsperimeters erhalten eine persönliche Anzeige.

Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Nesslau, Hauptstrasse 24, 9650 Nesslau einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Gemeinde Nesslau