Der Gemeinderat hat gestützt auf die Bestimmungen des Wasserbaugesetzes (sGS 734.1; abgekürzt WBG) und des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) am 21. September 2021 erlassen und genehmigt:
- Sondernutzungsplan Gewässerraum Käserei Habegger
Auflageort: Gemeindehaus Nesslau, Dachgeschoss
Auflagefrist: 7. Oktober 2021 bis 5. November 2021
Grundeigentümer im Umkreis des Planungsperimeters erhalten eine persönliche Anzeige.
Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Nesslau, Hauptstrasse 24, 9650 Nesslau einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.