Ende Februar 2017 begab sich eine Frau mit Bauchschmerzen ins Spital Linth, wo ihr eine Entzündung der Gallenblase diagnostiziert wird. Kurz darauf operierte ein Chirurg die Patientin. Was eine Routineoperation sein sollte, entwickelte sich zum Desaster: Mitten in der Nacht verstirbt die Patientin infolge eines massiven Blutverlustes. Die Angehörigen der damals 39-jährigen Frau aus der Region zeigten die zwei Ärzte des Spital Linth an und warfen den beiden Behandlungsfehler und fahrlässige Tötung vor. Gemäss Urteil des Kreisgerichts See-Gaster trifft dies bei einem der Ärzte zu.
Sorgfaltspflichtverletzung führte zum Tod
In der Autopsie wurden in der Leiche Titanclips, welche die getrennte Gallenblasenarterie schliessen sollten, teils unverschlossen inmitten von fünf Litern Blut gefunden. Der Chirurg habe bei der Operation die Schlagader der entfernten Gallenblase nicht richtig mit Clips verschlossen, befand das Kreisgericht See-Gaster. Diese Sorgfaltspflichtverletzung sei kausal für den Tod der Patientin.
«Es steht fest, dass der beschuldigte Chirurg den korrekten Sitz der Clips mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nie visuell nachgeprüft hatte. Da er sonst hätte sehen müssen, dass die Clips nicht verformt waren und die Arterie nicht verschlossen hatten», steht in der Kurzbegründung des Gerichts. Der chirurgische Gutachter bejahte die Frage, ob der Tod der Patientin durch ein korrektes doppeltes Clipping hätte verhindert werden können.
Fahrlässige Tötung und 50'000 Franken
Das Kreisgericht See-Gaster befand den operierenden Arzt der Tötung schuldig. Er wird verpflichtet, dem hinterbliebenen Ehemann 35'000 Franken und der Mutter der verstorbenen Patientin 15'000 Franken zu bezahlen. Überdies wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 400 Franken – total 32'000 Franken – verurteilt.
Freigesprochener Anästhesiearzt
Der mitangeklagte Anästhesiearzt wurde vom Vorwurf freigesprochen. Laut Gericht verletzte er zwar mehrere Regeln der ärztlichen Kunst, so dass die innere Blutung unerkannt blieb. Jedoch wäre es gemäss Gutachter auch bei richtiger nachoperativer Betreuung unwahrscheinlich gewesen, dass der Tod der Patientin hätte verhindert werden können. Daher fehle es am rechtlichen Kriterium der Vermeidbarkeit, und der Anästhesist sei freizusprechen, begründete das Gericht sein Urteil.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Ärzte arbeiten nicht mehr für das Spital Linth.