Dies ermöglicht es dem dort tätigen Recyclingunternehmen, seinen Betrieb weiterzuentwickeln. Gleichzeitig kann in diesem Bereich auch eine einheitliche und vor allem sinnvolle Zonierung umgesetzt werden. Ebenso soll die überdimensionierte, nicht klassierte Verkehrsfläche auf den Grundstücken Nrn. 578W und 3054W in die Zone GI A eingezont werden. Der Gemeinderat erachtet es für zielführend, wenn diese Massnahme der Ortsplanung vorgezogen wird. Es ist nicht zu erwarten, dass diese Massnahmen einen Einfluss auf die strategische Ausrichtung der Ortsplanung haben.
Die Bevölkerung wurde im Rahmen der Information über die Gemeinderichtplanung sowohl über den Teilzonenplan «Krinau» und den Teilzonenplan «Wilerstrasse / Floozstrasse», den Entscheid des Gemeinderats und die Eröffnung des Mitwirkungsverfahrens ab dem 25. Oktober 2021 bis 30. November 2021 informiert.