Vor knapp einem Jahr fuhr eine Frau von Rüti nach Jona mit dem Zug und trug dabei keine Maske. Sie wurde von zwei Sicherheitsleuten aufgefordert, eine Maske anzuziehen oder den Zug zu verlassen – die Frau verweigerte beides.
Per Strafbefehl verurteilt
Die Staatsanwaltschaft verurteilte die Verweigerin deshalb per Strafbefehl wegen Widersetzung gegen Massnahmen im Sinne des Epidemiegesetzes und Ungehorsams gegen Anordnungen eines Sicherheitsorgans des öffentlichen Verkehrs, wie die «Südostschweiz» berichtet. Insgesamt sollte die Verurteilte 450 Franken bezahlen.
Doch die Maskengegnerin gab nicht klein bei und focht den Strafbefehl an, wodurch die Angelegenheit vor das Kreisgericht See-Gaster kam. Dort sprach der Einzelrichter die Frau – welche sich gemäss «Südostschweiz» keinen Anwalt nahm – vom Vorwurf der Widersetzung gegen Massnahmen im Sinne des Epidemiegesetzes frei.
Insgesamt 10 Franken mehr
Mit einer weissen Weste kam die Verweigerin trotzdem nicht davon. Sie wurde wegen Ungehorsams gegen Anordnungen eines Sicherheitsorgans verurteilt und die Busse wurde auf 80 Franken korrigiert. Allerdings muss sie 380 Franken Gerichtskosten zahlen – die übrigen 570 Franken übernimmt der Staat. Insgesamt summiert sich das für die Maskengegnerin auf 460 Franken, also 10 Franken mehr als zuerst mit dem Strafbefehl.