Die beschlossenen Massnahmen werden über den Sommer in Kraft bleiben und die Regierung wird voraussichtlich Mitte August weitere Lockerungsschritte beschliessen, sofern die epidemiologische Lage sich in den kommenden Wochen weiterhin vorteilhaft präsentiert.
In Lichtenstein sind die Masken gefallen

Veranstaltugen mit Konsumation erlaubt
Die Maskenpflicht wird in allen Bereichen mit Ausnahme des öffentlichen Verkehrs aufgehoben. Auch am Arbeitsplatz, sofern der Mindestabstand von 1.5 Metern eingehalten werden kann oder wirksame Abschrankungen zwischen den Arbeitsplätzen bestehen. Wenn diese Voraussetzungen nicht möglich sind, bleibt die Maskenpflicht bestehen. Also auch bei personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt.
Diese neue Regelung erlaubt wieder Veranstaltungen mit bis zu 1'000 Personen inklusive Konsumation. Die Veranstalter sind aber weiterhin in der Pflicht, Schutzkonzepte zu erlassen und einzuhalten.
Stehend konsumieren – Familienfeste ohne Beschränkung
In der Gastronomie gibt es keine Beschränkungen mehr in Bezug auf die Anzahl einer Gästetruppe. Der vorgeschriebene Abstand verschiedener Gruppen muss aber eingehalten werden.
Die Sitzpflicht wird auch aufgehoben und es darf auch wieder im Stehen konsumiert werden. Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis (also private Veranstaltungen) können ohne Personenobergrenze durchgeführt werden.