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17.07.2021

In Lichtenstein sind die Masken gefallen

Aber auch das breite Testen in Schulen und Betrieben machten es möglich.
Aber auch das breite Testen in Schulen und Betrieben machten es möglich. Bild: Toggenburg24
Seit dem 5. Juli 2021 wurde die allgemeine Maskenpflicht ausser Kraft gesetzt mit Ausnahme des öffentlichen Verkehrs. Möglich machen es die niedrigen Fallzahlen und der Fortschritt der Impfkampagne.

Die beschlossenen Massnahmen werden über den Sommer in Kraft bleiben und die Regierung wird voraussichtlich Mitte August weitere Lockerungsschritte beschliessen, sofern die epidemiologische Lage sich in den kommenden Wochen weiterhin vorteilhaft präsentiert.

Veranstaltugen mit Konsumation erlaubt

Die Maskenpflicht wird in allen Bereichen mit Ausnahme des öffentlichen Verkehrs aufgehoben. Auch am Arbeitsplatz, sofern der Mindestabstand von 1.5 Metern eingehalten werden kann oder wirksame Abschrankungen zwischen den Arbeitsplätzen bestehen. Wenn diese Voraussetzungen nicht möglich sind, bleibt die Maskenpflicht bestehen. Also auch  bei personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt.

Diese neue Regelung erlaubt wieder Veranstaltungen mit bis zu 1'000 Personen inklusive Konsumation. Die Veranstalter sind aber weiterhin in der Pflicht, Schutzkonzepte zu erlassen und einzuhalten.

Stehend konsumieren – Familienfeste ohne Beschränkung

In der Gastronomie gibt es keine Beschränkungen mehr in Bezug auf die Anzahl einer Gästetruppe. Der vorgeschriebene Abstand verschiedener Gruppen muss aber eingehalten werden.

Die Sitzpflicht wird auch aufgehoben und es darf auch wieder im Stehen konsumiert werden. Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis (also private Veranstaltungen) können ohne Personenobergrenze durchgeführt werden.

Die Ostschweiz/Toggenburg24