Im Ländle ennet des Rheins muss man unter anderem bei jedem Gasthof–, Restaurant–, Disco–, Kino– oder Theaterbesuch jederzeit eine sogenannte 3G–Bestätigung vorweisen können. Also die nachprüfbare Bestätigung, dass man entweder geimpft, genesen oder negativ gestestet worden ist. So weit, so gut, so war es bisher auch.
Keine erneute Einsichtnahme
Aber klar, bei mehreren Besuchen im selben Café oder in derselben Bar weiss das Personal oft schon, dass man sich ja schon einmal mit einem Impfausweis ausgewiesen hat und verlangt keine erneute Einsichtnahme. Dadurch sollte man sich aber nicht dazu verleiten lassen, keine 3G–Bestätigung mit sich zu führen.