Wittenbach soll über ein bedarfsgerechtes, modernes, wirtschaftliches, finanzierbares und betrieblich umsetzbares Angebot verfügen, das sich an den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Gesellschaft in Wittenbach orientiert.
So die Vision des Verwaltungsrates des Alterszentrums Kappelhof AG. Seit rund einem Jahr setzt sich der Verwaltungsrat des Kappelhofs intensiv damit auseinander, wie die Weichen des Alterszentrums gestellt werden sollen. Im letzten Herbst wurden sechs unterschiedliche Szenarien skizziert, wie die Bereitstellung von 150 Pflegebetten bis ins Jahr 2035 erfolgen soll. Zwei Varianten wurden sowohl durch den Verwaltungsrat wie auch durch den Gemeinderat als erfolgversprechend ausgewählt und werden nun weiterverfolgt.
Finanzier- und umsetzbare Varianten
Die bestehenden Gebäude des Kappelhofs umbauen und durch einen Anbau bzw. Neubau ergänzen oder ein komplettes Neubauprojekt realisieren – das sind die zwei Varianten. Dabei wurden insbesondere die Themen Standort (unter Berücksichtigung des Gemeindeentwicklungskonzepts), Finanzierbarkeit und Wirtschaftlichkeit sowie Organisation weiter beleuchtet.
«Die Analyse zeigt, dass beide Szenarien aus betriebswirtschaftlicher Sicht und auch in Bezug auf die Finanzierung grundsätzlich umsetzbar sind. Wesentlich dabei ist ein klares Kostenmanagement, optimierte Investitionskosten und die Nutzung von Synergien auch mit anderen Anbietern im Altersbereich. Mit dieser Grundlage können wir weiterarbeiten», so Oliver Gröble, Präsident des Verwaltungsrats der Alterszentrum Kappelhof AG.
Welche der beiden Varianten schliesslich realisiert werden soll, erfordert weitere Detailabklärungen. Da dieser Prozess Zeit benötigt, möchte der Verwaltungsrat den baulichen Unterhalt der bestehenden Liegenschaften vorerst auf das Notwendigste reduzieren, um nicht voreilige Investitionen zu tätigen.
Kein neuer Standort
Für die Variante eines Neubauprojektes sind innerhalb der Gemeinde alternative Standorte geprüft worden. Dabei hat sich jedoch gemäss Oliver Gröble gezeigt, dass nur die Fläche um den jetzigen Kappelhof als Standort sinnvoll und realistisch ist. «Wir haben dort eine ideale Lage, die auch für eine weitere Entwicklung den möglichen Raum bietet und vom Grundeigentümer nicht bereits für eine bestimmte Nutzung vorgesehen ist.» Der Standort für die Weiterentwicklung des Kappelhofs bleibt also derselbe, unabhängig davon, ob schliesslich ein Neubau oder eine Erweiterung der bestehenden Gebäude realisiert wird.
Nun gilt es, die Rahmenbedingungen rund um diesen Standort genauer zu betrachten. Dafür sind weitere Abklärungen nötig. Welche zusätzlichen Flächen stehen zur Verfügung und könnten für einen Neu- oder Erweiterungsbau genutzt werden? Wie sehen dabei die Interessen der Ortsbürgergemeinde St.Gallen als Grundeigentümerin aus? Welche raumplanerischen Gegebenheiten liegen vor? Die Antworten auf solche Fragen haben Einfluss darauf, wie die beiden Varianten ausgestaltet werden können, und damit schliesslich auch auf den Entscheid, wie weiter vorgegangen wird.