Das Projekt wird deshalb nicht wie geplant in der Aprilsession vom St. Galler Kantonsrat behandelt.
Gutachten für Schutzwürdigkeit erstellt
Die Vorlage der Regierung sah vor, die Brücke zwischen Nesslau und Schwägalp abzureissen und an einer anderen Stelle eine neue Brücke zu bauen, wie die St. Galler Staatskanzlei am Freitag mitteilte. In der ersten Lesung im Kantonsparlament wurde die Frage nach der Schutzwürdigkeit der Bogenbrücke aus dem Jahr 1901 aufgeworfen. Das Baudepartement verneinte, da die Brücke in keinem gültigen Schutzinventar erwähnt sei. Auch die vorgängigen Abklärungen mit der Gemeinde hätten keine schützenswerten Objekte im Projektperimeter aufgezeigt.
Um die Frage der Schutzwürdigkeit eindeutig zu klären, liess das Baudepartement ein externes Gutachten erstellen. Laut Gutachten sei ein Teil der Brücke als schutzwürdig einzustufen, heisst es im Communiqué weiter. Die Brücke trage massgebend zum örtlichen Landschaftsbild bei.
Als Geh- und Radweg umbauen
Für die heutigen Strassenlasten könne die Brücke nicht verstärkt werden. Deshalb empfiehlt das Gutachten, die bestehende Brücke zu erhalten und als Geh- und Radweg umzubauen. Für den Strassenverkehr soll eine neue Brücke erstellt werden.