Besuche von Angehörigen und Freunden sind weder in den Patientenzimmern noch in den öffentlichen Bereichen zugelassen. Auch Begleitpersonen bei ambulanten Terminen sind nicht mehr zugelassen. Ausnahmen sind Besuche von Angehörigen in ausserordentlichen Patientensituationen (insbesondere bei Palliativpatientinnen und –patienten), Begleitung von Kindern und Partner von Gebärenden und Wöchnerinnen.
Schutzmassnahmen für alle
Mit dieser Massnahme können die Kontakte innerhalb des Spitals reduziert werden, was sowohl dem Schutz der Patientinnen und Patienten als auch der Mitarbeitenden dient.