Kurz und bündig
- geschlossen sind Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs.
- Private Treffen mit maximal fünf Personen.
- Maximal fünf Personentreffen im öffentlichen Raum.
- Schutz besonders gefährdeter Personen.
- Homeoffice-Pflicht
- Maskenpflicht am Arbeitsplatz
Weiterhin gilt:
- Restaurants, Bars, Discos, Tanzlokale, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen.
- Es dürfen keine Veranstaltungen stattfinden.
- Maximal dürfen sich bei Sport und Kultur fünf Personen zugegen sein.
- Ausnahmen gibt es für unter 16-jährige (Sport und Kultur)
- Ausgedehnte Maskenpflicht
- Regeln für Skigebiete
- Fernunterricht an Hochschulen
- Gemeinsamer Gesang nur in Familie und Schulen
- Bleiben Sie zu Hause (Empfehlung)