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21.01.2021

Bund verstärkt die Massnahmen

Verstärkte Massnahmen gegen das Coronavirus
Verstärkte Massnahmen gegen das Coronavirus
Seit dem 18. Januar 2021 gelten schweizweit verstärkte Massnahmen gegen das Coronavirus.

Kurz und bündig

  • geschlossen sind Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs.
  • Private Treffen mit maximal fünf Personen.
  • Maximal fünf Personentreffen im öffentlichen Raum.
  • Schutz besonders gefährdeter Personen.
  • Homeoffice-Pflicht
  • Maskenpflicht am Arbeitsplatz

Weiterhin gilt:

  • Restaurants, Bars, Discos, Tanzlokale, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen.
  • Es dürfen keine Veranstaltungen stattfinden.
  • Maximal dürfen sich bei Sport und Kultur fünf Personen zugegen sein.
  • Ausnahmen gibt es für unter 16-jährige (Sport und Kultur)
  • Ausgedehnte Maskenpflicht
  • Regeln für Skigebiete
  • Fernunterricht an Hochschulen
  • Gemeinsamer Gesang nur in Familie und Schulen
  • Bleiben Sie zu Hause (Empfehlung)

 

Toggenburg24