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Gesundheit
03.01.2021

Urteil gegen Lachner Ärzte führt zu Besorgnis

Zwei Ärzte des Spital Lachens hätten laut Staatsanwaltschaft auf der Notfallstation gepfuscht. Der Patient verstarb wenige Tage später. (Bild: Anouk Arbenz)
Zwei Ärzte des Spital Lachens hätten laut Staatsanwaltschaft auf der Notfallstation gepfuscht. Der Patient verstarb wenige Tage später. (Bild: Anouk Arbenz) Bild: Anouk Arbenz
Zwei Ärzte des Spitals Lachen sind von der Staatsanwaltschaft der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden worden.

Bezirksärzte und die Ärztegesellschaft Kanton Schwyz zeigen sich ob des Urteils besorgt.

Ein Assistenzarzt und ein Oberarzt des Spitals Lachen sind von der Staatsanwaltschaft des Bezirks March wegen fahrlässiger Tötung mit total über 64'000 respektive gut 66'000 Franken bestraft worden.

Tod hätte vermieden werden können

Der Assistenzarzt hatte vor vier Jahren einen 46-jährigen Höfner, der unter anderem über Brustschmerzen klagte, nach einem Aufenthalt auf der Notfallstation wieder nach Hause geschickt. Der Patient erlitt fünf Tage später in seinem Zuhause in Schindellegi einen Herzinfarkt, an dem er verstarb. Der Vorgesetzte des Assistenzarztes war mit dem Vorgehen einverstanden, weshalb auch er bestraft wurde. Die Staatsanwaltschaft March kam zum Schluss, dass bei einer richtigen Diagnose und der Einleitung entsprechender Massnahmen der Tod mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte vermieden werden können.

Fehler passieren auf der Notfallstation

Aus der Ärzteschaft wird nun Kritik am Urteil geübt. Daniel Burger, Präsident der Ärztegesellschaft Kanton Schwyz, Hans-Ruedi Mächler, Bezirksarzt II Höfe und Lukas Schibli, Bezirksarzt March, äussern sich in einer schriftlichen Stellungnahme mit Sorge über die möglichen Folgen eines solchen Urteils. Sie halten fest, dass Fehler in Notfallsituationen passieren können, wenn die Beteiligten unter Stress stehen. Zwar würden solche Situationen trainiert, immer und immer wieder. Es gelte auch, Minimalstandards einzuhalten. Es gebe eine Fortbildungspflicht, die für das ganze Arbeitsleben Gültigkeit habe. Man habe in der Schweiz eines der besten Gesundheitssysteme weltweit, dennoch könnten auch in diesem System Fehler passieren und Menschen zu Schaden kommen.

Klagen nicht zielführend

Die drei Ärzte stellen die Frage in den Raum, ob es angesichts dieser Tatsachen angebracht sei, Ärzte zu verurteilen, die um drei Uhr in der Nacht «ihr Bestes geben». «Es ist nicht an uns zu urteilen, ob überhaupt und wenn ja, welche Fehler im erwähnten Fall passiert sind, aber fahrlässige Tötung hat eine andere Dimension», halten die drei Ärzte zum Urteil fest.

Permanente Angst im Nacken ist nicht effizient

Solche Klagen seien nicht zielführend. Ziel müsse es sein, mit höchstmöglicher Qualität Patienten zu versorgen – in passendem Umfeld und mit adäquater Infrastruktur. Wenn Ärzte auf den Notfallstationen und generell im Notfalldienst ihre Arbeit mit permanenter Angst im Nacken und dem Gesetzbuch auf dem Schoss verrichten müssten, dann werde die Medizin ineffizient, teurer und unter Umständen auch gefährlicher. «Und was passiert denn, wenn ungerechtfertigte Klagen gegen Ärzte im Notfalldienst Schule macht? Wären wir verwundert darüber, wenn niemand mehr Notfalldienst leisten und streiken würde? Bei den Fluglotsen haben wir Ähnliches erlebt», heisst es in der Stellungnahme.

Den vollständigen Bericht finden Sie in der Silvesterausgabe vom «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» vom Donnerstag, 31. Dezember.

Daniel Koch, Redaktion March24 & Höfe24/Toggenburg24