Das Aktionsbündnis Urkantone erhebt Beschwerde gegen völlig überzogene Bewilligungsauflagen und kritisiert den Verstoss gegen geltendes Recht.
Das Aktionsbündnis Urkantone für eine vernünftige Corona-Politik veranstaltet am 9. Januar 2021 seine nächste zivilgesellschaftliche Kundgebung auf dem Hauptplatz in Schwyz. Aufgrund der massiv einschränkenden Bewilligungsauflagen sind nur 400 Teilnehmer zugelassen, weshalb parallele Kundgebungen in den Urkantonen in Altdorf (UR), Stans (NW) und Sarnen (OW) mit Live Übertragungen auf Grossleinwand organisiert werden.
Unter den Rednern auf den Kundgebungen sind ein ehemaliger Schwyzer Regierungsrat ebenso wie ein Muotathaler Wetterschmöcker:
• René Bünter, Unternehmer, Lachen (Regierungsrat bis Juni 2020)
• Dr. Barbara Müller, Geologin, Kantonsrätin Thurgau
• Prisca Würgler, Lehrerin, Erstfeld
• Maria Wegelin, Dr. med. vet., Gemeinderätin Winterthur
• Gianmarco Sala, Hausarzt, Altdorf
• Philipp Kruse, Rechtsanwalt, Zürich (angefragt)
• Iwan Iten, Unternehmer, Restaurant Raten, Oberägeri
• Roger Bittel, Bittel TV/Medienunternehmer
• Musers Märtl, Muotathaler Wetterschmöcker
• Joël Cornelius (Soul Sparkle), Künstler, Weesen
Dazu gibt es den Auftritt einer Gruppe von Trychlern aus der Region.
Mit allen Mitteln weitere Kundgebungen verhindern
Das Aktionsbündnis Urkantone kritisiert die völlig überzogenen Bewilligungsauflagen auf das Schärfste. Die Schwyzer Behörden haben sich selber zum Ziel gesetzt, «ein zweites Lachen mit allen Mitteln zu verhindern».
Dazu werden bereits im Vorfeld von Kundgebungen Hürden um Hürden aufgebaut. In Einsiedeln waren die Auflagen so rigoros, dass der junge Verein FriedVoll bereits eine geplante Kundgebung absagen musste. Die Bewilligungsauflagen für Schwyz sind monströs und zielen ganz offensichtlich darauf ab, die Veranstalter mürbe zu machen, damit sie ganz aufgeben.
Verstoss gegen das geltende Recht
Die Bewilligungsauflagen verstossen gegen geltendes Recht, insbesondere die Beschränkung auf nur 400 Teilnehmer auf dem Hauptplatz, wo weit über 1'000 Personen Platz hätten.
Das in der Bundesverfassung garantierte und verankerte Demonstrationsrecht der freien Schweizer Bürger wird mit Füssen getreten. Besonders stossend ist die Auflage einer Maskentragpflicht für Redner auch während der Rede.
Es ist unmittelbar einleuchtend, dass eine Gesichtsmaske die freie Rede vor einer Versammlung behindert und die Ausdrucksfähigkeit und Mimik, die zur Rede gehört, stark einschränkt. Deshalb kann jeder Redner im Parlament und bei Gericht die Schutzmaske abnehmen.
Ohne Maske wie beim Parlament
Nationalrat Pirmin Schwander ging in Lachen mit Maske zum Podium und zog sie vor seiner Rede ab – er mache das genauso wie im Parlament, wie er erklärte. Es liegt mittlerweile eine Rechtsauskunft des BAG vor, wonach auf politischen Kundgebungen ein Redner während der Rede keine Maske tragen muss, wenn er von einem Podium spricht (siehe Anlage).
Diese Rechtsauskunft wurde den Schwyzer Behörden übergeben, fand aber keine Berücksichtigung. Das Schwyzer Sicherheitsdepartement unter der politischen Leitung von Regierungsrat Herbert Huwiler will erstmalig und einmalig in der Schweiz eine Maskentragpflicht für Redner während der Rede auf Kundgebungen durchsetzen und damit bundesverfassungswidrig über die Kundgebungseinschränkungen in der Covid-19-Verordnung hinausgehen. Wie Nationalrat Pirmin Schwander treffend kommentierte, zielt die Kriminalisierung der Redner darauf ab, kritische Geister mundtot zu machen. Es ist ein Skandal und eine Schande, dass sich ein Schwyzer Regierungsrat als Scharfmacher zur Einschränkung der Meinungsfreiheit profilieren will. Bitte lesen Sie die Bewilligung, einige Zitate haben wir unten aufgelistet und die gesamte Bewilligung finden Sie im Anhang.
Das Aktionsbündnis Urkantone ist gezwungen, sich an die behördlichen Auflagen zu halten, wird aber dagegen Beschwerde erheben und wird dabei von Rechtsanwalt Oswald Rohner aus Einsiedeln vertreten.