Was andernorts für politische Aufregung sorgt, wurde im Kanton Zürich bereits 2017 still und leise ins Gesetz geschrieben – ohne grosse öffentliche Debatte.
Klare Regel
Im Zürcher Gesundheitsgesetz steht schwarz auf weiss: Wer sich einer vom Staat als obligatorisch erklärten Impfung widersetzt, kann gebüsst werden. Der maximale Strafrahmen liegt bei 50’000 Franken – mehr als doppelt so viel wie die aktuell diskutierten 20’000 Franken in St. Gallen.
Das kantonale Amt für Gesundheit betont, die Regelung stütze sich auf das nationale Epidemiengesetz. Wie hoch eine Busse im Einzelfall ausfällt, entscheiden die Strafbehörden.
Kein Zwang – aber teuer
Wichtig: Ein Impfobligatorium bedeutet keinen Impfzwang. Körperlicher Zwang ist gesetzlich verboten. Trotzdem kann die Weigerung finanzielle Folgen haben.
Während St. Gallen nun heftig über eine solche Regelung diskutiert, zeigt Zürich: Der rechtliche Rahmen existiert längst – und ist sogar strenger.
Nie angewendet
Trotzdem beruhigend: In der Schweiz wurde seit der Pockenimpfung in den 1940er-Jahren kein Impfobligatorium mehr durchgesetzt. Auch während Corona verzichtete der Bund darauf.