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Polizeinews
04.01.2026

Fünf Führerausweise entzogen

Vier Männer und eine Frau mussten ihren Führerausweis auf der Stelle abgeben.
Vier Männer und eine Frau mussten ihren Führerausweis auf der Stelle abgeben. Bild: Kapo sg
Am Samstag und Sonntag (04.01.2026) hat die Kantonspolizei St.Gallen fünf Verkehrsteilnehmende kontrolliert, die als fahrunfähig eingestuft werden mussten oder bei denen ein zu hoher Atemalkoholwert festgestellt wurde.

St. Gallenkappel

Am frühen Samstagmorgen meldete ein Verkehrsteilnehmer ein Auto mit auffälliger Fahrweise in St. Gallenkappel. Eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen konnte das Schlangenlinien fahrende Auto auf der Rüeterswilerstrasse zur Kontrolle anhalten. Der 59-jährige Autofahrer wurde als fahrunfähig eingestuft. Er musste eine Blut- und Urinprobe abgeben. Sein Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen.

 Gossau

Am Samstagnachmittag wurden in Weite und Gossau eine 70-jährige Frau und ein 32-jähriger Mann in ihren Fahrzeugen angehalten. In Weite wurde eine Patrouille auf einen beschädigtenLieferwagen aufmerksam, den sie anschliessend auf der Hauptstrasse zur Kontrolle anhielten. Die Frau am Steuer wurde als fahrunfähig eingestuft. In Gossau hielt eine Patrouille einen Mann in seinem Auto auf der Herisauerstrasse an, der ebenfalls als fahrunfähig eingestuft wurde. Beide mussten eine Blut- und Urinprobe abgeben. Ihre Führerausweise wurden ihnen auf der Stelle abgenommen.

Buchs

Am Samstagabend konnte eine Patrouille in Buchs keinen Führerausweis mehr abnehmen. Der 35-jährige Autofahrer, den sie am Winkelweg zur Kontrolle angehalten hatten, war bereits mit einem Führerausweisentzug belegt. Zudem wurde der Mann als fahrunfähig eingestuft. Bei ihm wurde die Abnahme einer Blut- und Urinprobe verfügt.

Buchs 

Am frühen Sonntagmorgen kontrollierte eine Patrouille an der Rheinstrasse in Buchs einen 20-jährigen Autofahrer. Eine bei ihm durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von 0.51 mg/l. Er musste seinen Führerausweis auf der Stelle abgeben.

Fünf Personen zur Anzeige gebracht

Die Kantonspolizei St.Gallen bringt die fünf Personen bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige. Die zuständigen Administrativbehörden entscheiden über die Dauereines Ausweisentzugs oder dessen Verlängerung. 

Kapo sg
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