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Wattwil
23.12.2025

Die Gemeinde wünscht frohe Weihnachten

AHV- und IV-Bezüger dürfen sich auf die kommende Badi- und Minigolf-Saison besonders freuen, denn sie profitieren von einem Sondertarif.
AHV- und IV-Bezüger dürfen sich auf die kommende Badi- und Minigolf-Saison besonders freuen, denn sie profitieren von einem Sondertarif. Bild: Simon Walther.
Kurz vor Weihnachten informiert die Gemeinde über verschiedene Themen. Unter anderem gibt es vergünstigte Tarife für AHV- und IV-Bezüger im Minigolf und Schwimmbad:

Der Gemeinderat hat neue Sondertarife für AHV- und IV-Bezüger beschlossen und diese gelten ab der Saison 2026 für das Minigolfangebot sowie den Eintritt ins Schwimmbad. Ziel der Massnahme ist es, auch Personen mit kleinem Einkommen den Zugang zu Freizeit- und Sportangeboten zu erleichtern und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.

Folgende neue Tarife hat der Gemeinderat auf Antrag der Sport- und Freizeitkommission für AHVund IV-Bezüger ab Saison 2026 genehmigt:

Minigolf Preis Schwimmbad Preis
Einzeleintritt Fr. 6.00 Einzeleintritt Fr. 6.00
Tageskarte Fr. 13.00 Abendeintritt ab 17 Uhr Fr. 5.00
Abo-Karte Fr. 200.00 Abo-Karte Fr. 70.00

Umlegung Weg Waldschwil-Platten-Hänsenberg

Auf dem Grundstück Nr. 1691W ist die Erstellung einer neuen Jauchegrube mit einem Fassungsvermögen von 615 m³ vorgesehen. Im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben ist die Umlegung des Weges «Waldschwil–Platten–Hänsenberg» (Gemeindeweg 3. Klasse, Nr. 6.014) erforderlich. Die Umlegung dieses Gemeindewegs erfordert gemäss dem kantonalen Strassengesetz (sGS 732.1, StrG) die Durchführung eines Strassenplanverfahrens.

Anlässlich seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 hat der Gemeinderat die Umlegung des Weges «Waldschwil–Platten–Hänsenberg» (Gemeindeweg 3. Klasse, Nr. 6.014) bzw. der Teilstrassenplan vom 2. Dezember 2025 bewilligt und zur öffentlichen Auflage gemäss Art. 41 StrG freigegeben. Da es sich um ein kleines und unbedeutendes Projekt handelt und somit die Voraussetzungen für den Verzicht auf die Absteckung im Gelände erfüllt sind, kann gemäss Art. 44 Abs. 2 StrG auf die Absteckung verzichtet werden.

Die Auflagefrist dauert vom 14. Januar bis 12. Februar 2026. Die entsprechenden Unterlagen können während der Auflage auf der Webseite der Gemeinde Wattwil oder im Foyer der Gemeindeverwaltung, Grünaustrasse 7, 9630 Wattwil. eingesehen werden. Gegen das Projekt kann beim Gemeinderat, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, Einsprache erhoben werden (Art. 45 StrG).

Berichterstattungen

Verein Familientreff Wattwil

Der Verein Familientreff Wattwil hat der Politischen Gemeinde Wattwil über die Leistungen des Familientreffs, der Spielgruppe Chäferhuus, der Bewegungsspielgruppe, der Waldspielgruppe und des Krabbeltreffs berichtet. Erfreulicherweise haben sich Angebote etabliert und werden intensiv genutzt. Damit wird ein wesentlicher Beitrag an das Ziel der «Frühen Förderung» geleistet. 

Ortsarchiv

Der Ortsarchivar hat dem Gemeinderat den jährlichen Bericht betreffend die erhaltenen und beantworteten Anfragen abgegeben. Für ortskundliche und -geschichtliche Belangen ist der Ortsarchivar eine beliebte und verlässliche Auskunftsstelle. In die Tätigkeit des Ortsarchivars fällt auch die Recherche von Ereignissen, welche in den Zeitungen jeweils unter der Rubrik «vor einigen Jahren», veröffentlicht werden.

Schleppschlauchpflicht

Seit 1. Januar 2024 müssen die Ganzjahresbetriebe (ohne Sömmerungsbetriebe) auf düngbaren landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN) Gülle und flüssige Vergärungsprodukte mit Schleppschlauchverteilern oder anderen zulässigen emissionsmindernden Verfahren ausbringen. Die Kontrolle der Umsetzung dieser Pflicht wurde an den Kontrolldienst KUT AG, Flawil, ausgelagert. Die positive Berichterstattung der Umsetzung und über die bewilligten Ausnahmen wurden vom Gemeinderat entgegengenommen.

Haus-Analysen

Der Gemeinderat unterstützt das Haus-Analysen-Projekt von Region Toggenburg. Für das laufende Jahr liegen keine Auswertungen von durchgeführten Haus-Analysen in der Gemeinde Wattwil vor.

Neues «Reglement Energieförderprogramm» gilt ab 1. Januar 2026

Gemäss Art. 16 ff Gemeindeordnung wurde das Reglement «Energieförderprogramm Wattwil» dem fakultativen Referendum unterstellt. Es ersetzt das Reglement vom 1. September 2020. Die Auflage erfolgte zwischen dem 20. Oktober und 28. November 2025. Das fakultative Referendum blieb unbenützt. Der Gemeinderat setzt das neue Reglement formell per 1. Januar 2026 in Kraft.

Arbeitsvergaben

Die Holztüre bei der Abdankungshalle auf den Friedhof Wattwil weist Schäden durch Feuchtigkeit auf, ist reparaturanfällig und lässt sich schwer schliessen. Der Austausch durch eine witterungsunabhängige Metalltüre ist notwendig. Der Auftrag für die neue Türfront der Abdankungshalle wurde an die Scherrer Metallbau AG, Lichtensteig, vergeben.

Weihnachtsmarkt Wattwil. (Archiv) Bild: Zentrum-Wattwil

Besondere Öffnungszeiten über die Festtage

Über die Weihnachtstage und den Jahreswechsel gelten folgende besondere Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung:

  • 24. Dezember 2025 (Heiligabend): geöffnet von 08.00 bis 11.30 Uhr
  • 25. - 26. Dezember 2025 (Weihnachten): geschlossen
  • 29. Dezember 2025 bis und mit 2. Januar 2026: geschlossen

Erreichbarkeit bei Todesfällen:

Das Bestattungsamt ist am 26., 29., 30. und 31. Dezember 2025 sowie am 2. Januar 2026 jeweils zwischen 09.00 und 11.00 Uhr unter der Telefonnummer 071 987 55 37 erreichbar. Ausserhalb dieser Zeiten ist das Bestattungsinstitut Roman Schmid unter der Telefonnummer 071 985 09 59 oder der Hausarzt zu kontaktieren.

In Notfällen ist der Werkdienst ausserdem unter der Pikettnummer 079 758 94 30 erreichbar.

Ab Montag, 5. Januar 2026, ist die Gemeindeverwaltung wieder zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar.

Gemeinderat Wattwil / Toggenburg24
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