Die Bevölkerung wird gebeten, tote oder kranke Wildvögel nicht zu berühren. Tot aufgefundene Vögel müssen der Wildhut, der Polizei oder dem kantonalen Veterinärdienst gemeldet werden, die die Vögel einsammeln und gegebenenfalls die nötigen Analysen durchführen. Diese Überwachung der Wildvögel ermöglicht, eine allfällige Viruszirkulation in der Schweiz rasch zu erkennen und die Massnahmen nötigenfalls anzupassen.
Die Situation wird durch die kantonalen und eidgenössischen Behörden laufend beobachtet. Weitere Informationen veröffentlicht der Kanton St. Gallen auf seiner Webseite: https://www.sg.ch/umwelt-natur/veterinaerwesen/tiergesundheit/vogelgrippe.html
Mehr Informationen der Gemeinde erhalten Sie im Anhang: