Im Rahmen des durch CCTM geführten partizipativen Entwicklungsprozesses, haben die Gemeinde, die Planungsgemeinschaft Wier, sowie die Admicasa Holding AG ein Vorprojekt erarbeitet. Das an der Vorgemeinde präsentierte Vorprojekt soll in einem partnerschaftlichen Baurechtsmodell mit der Admicasa Holding AG umgesetzt und den vielfältigen Bedürfnissen einer älter werdenden Bevölkerung gerecht werden.
Geplant sind zwei Wohnhäuser mit rund 35 Alterswohnungen, die ein eigenständiges Wohnen mit hoher Wohnqualität und direktem Anschluss an die Betreuungsangebote des Seniorenzentrums ermöglichen. Die Gebäude fügen sich sensibel in das Ortsbild ein. Massstäblichkeit und Anordnung der Bauten wirken verbindend und schaffen gleichzeitig eine Analogie zu der kleingliedrigen Umgebung, wie auch einen Übergang zum grossmassstäblichen Pflegeheim. Die Gebäude bieten von innen vielfältige, attraktive Ausblicke in die Umgebung und Region. Grosszügige und gemeinschaftlich nutzbare Aussenräume gewährleisten Durchblicke und fördern mit gemeinschaftlich nutzbaren Gartenräumen Begegnung und Austausch.
Baurechtsmodell – Partnerschaftlich und nachhaltig
Das Projekt Alterswohnungen Wier basiert auf einem partnerschaftlichen Baurechtsmodell mit einer Laufzeit von 50 Jahren. Dieses verbindet die Vorteile des Baurechts mit einer fairen Zusammenarbeit zwischen Eigentümerschaft, Investoren und Öffentlichkeit. Es schafft klare Rahmenbedingungen, teilt Chancen und Risiken ausgewogen und ermöglicht nachhaltige, generationengerechte Projekte mit langfristigem Mehrwert für alle Beteiligten. Damit bleibt das Land Eigentum der Gemeinde, während ein Anlagegefäss der Admicasa Holding AG die Gebäude erstellt, unterhält und betreibt. Dadurch trägt die Gemeinde kein Investitionsrisiko. Der Wohnungsmix besteht aus 1.5 – 3.5 Zimmerwohnungen. Die Mieten sollen bezahlbar sein und orientieren sich an vergleichbaren Angeboten in der Region.
Nächste Schritte und Urnenabstimmung
In den kommenden Monaten wird die Planung intensiviert, das Projekt detailliert erarbeitet und der Zeitplan festgelegt. Vor dem Start der Umsetzung bedarf es allerdings noch der Zustimmung der Bürgerschaft, die zu einem späteren Zeitpunkt über den Baurechtsvertrag entscheiden wird.