Wer heute berufliche Weiterbildungen absolviert, kann die Kosten nur bis zu einem Betrag von 13’000 Franken von den Steuern abziehen. Diese Begrenzung ist falsch: Viele berufsorientierte Weiterbildungen sind teurer. Der Mehrbetrag ist nicht abzugsfähig. Das verhindert Weiterbildungen und lebenslanges Lernen und schadet der St.Galler Volkswirtschaft. Die Jungfreisinnigen St.Gallen forderten deshalb im September die Aufhebung dieses Höchstbetrags. Die FDP-Fraktion hat in Folge mit einer Motion im Rahmen des Vorstosspakets “Arbeit schützen. Staat sanieren. Fortschritt sicher. ”Im Kantonsrat die Entdeckelung verlangt. Die Medien haben davon berichtet (TVO, stgallen24).
Entdeckelung bringt wieder Fachkräfte
Wer in seine Ausbildung investiert, investiert in seine Zukunft sowie in die seines Umfelds, unseres Kantons und unseres Landes. Der interkantonale Vergleich zeigt: Kantone wie Thurgau, Aargau oder Basel-Stadt kennen bereits höhere oder gar keine Abzugsgrenzen. Wir wollen dieser bewährten Praxis folgen. Wir wollen weniger Steuern für diejenigen, die in ihre berufliche Weiterbildung investieren.
Die St.Galler Regierung sieht im beruflichen Weiterbildungsabzug keinen Standortvorteil und lehnte unsere Motion am 4. November 2025 ab. Wir Jungfreisinnigen sind aber weiterhin überzeugt:
Die Entdeckelung würde hunderte qualifizierte St.Gallerinnen und St.Galler in unsere Bildungseinrichtungen bringen und als noch besser ausgebildete Fachkräfte wieder in den Arbeitsmarkt spülen. Deshalb werden wir zusammen mit der FDP-Fraktion in der Wintersession des Kantonsrats im Dezember darauf hinarbeiten, dass die St.Galler Kantonsrätinnen und Kantonsräte unsere Motion annehmen und berufliche Weiterbildungen der St.Gallerinnen und St.Galler steuerlich erleichtern. Pro-Bildung, Pro-St.Gallen, Pro-Zukunft.