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Appenzellerland
25.08.2025

Neue Kantonsverfassung beschlossen

Der Ausserrhoder Kantonsrat beschäftigte sich am Montag mit der Totalrevision der Kantonsverfassung als einzigem Traktandum. (Archivbild)
Der Ausserrhoder Kantonsrat beschäftigte sich am Montag mit der Totalrevision der Kantonsverfassung als einzigem Traktandum. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Der Ausserrhoder Kantonsrat hat am Montag über mehrere strittige Themen in der totalrevidierten Kantonsverfassung entschieden. Es ging unter anderem um das Stimmrechtsalter 16, das Ausländerstimmrecht sowie um die Medienförderung. Die Volksabstimmung findet im November statt.

Vor sieben Jahren begannen in Appenzell Ausserrhoden die Arbeiten an einer Totalrevision der Kantonsverfassung. Nach einem mehrstufigen Prozedere entschied nun der Kantonsrat über die definitive Fassung - bevor die Stimmberechtigten im November die Annahme oder Ablehnung beschliessen.

Offen waren noch mehrere strittige Fragen. Die erste klärte das Parlament ganz zu Beginn der Sitzung. Auf Vorschlag der zuständigen Kommission überwies der Rat mit 57 gegen 7 Stimmen eine Motion, in der die Einführung des Stimmrechtsalters 16 gefordert wurde.

Damit war klar, dass über dieses Thema nicht zusammen mit der neuen Verfassung entschieden wird. Die Regierung muss nun einen Vorschlag für eine Verfassungsänderung ausarbeiten, der dann zuerst ins Parlament und danach an die Urne kommt.

Knapper Entscheid zum Medienartikel

Das nächste strittige Thema war der Artikel mit der Medienförderung. Regierungsrat Yves Noël Balmer (SP) betonte in der Debatte mehrmals, dass nicht geplant sei, finanzielle Beiträge an einzelne Medien auszurichten. Mit einer Kann-Formulierung solle aber der Kanton die Möglichkeit erhalten, sich für die Unabhängigkeit und Vielfalt der Medien einzusetzen.

Eine Mehrheit der zuständigen Kommission wollte den Artikel ganz streichen. Auch FDP und SVP waren für die Streichung. Deren Sprecherinnen und Sprecher betonten, die Medienförderung sei keine Staatsaufgabe.

Der Grundsatzentscheid über den Artikel fiel schliesslich äusserst knapp aus: Der Rat sprach sich nach einer ersten Abstimmung, die nach einem Rückkommensantrag annulliert wurde, mit 33 gegen 32 Stimmen für die Streichung aus.

Ausländerstimmrecht als Eventualantrag

Zu den umstrittenen Themen gehörte auch das Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene. Um die Mehrheitsfähigkeit der Vorlage nicht zu gefährden, schlug die Kantonsregierung vor, diesen Artikel besonders zu behandeln. Die Stimmbevölkerung soll im November über eine neue Kantonsverfassung mit oder ohne Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer entscheiden können.

Dieses Vorgehen fand im Kantonsrat schliesslich eine Mehrheit. Die SVP versuchte vergebens, den vorgeschlagenen Eventualantrag zu verhindern und das Thema Ausländerstimmrecht - wie das Stimmrechtsalter 16 - komplett aus der Verfassungsvorlage zu kippen. Das Parlament versenkte einen entsprechenden Antrag der SVP mit 51 Nein- zu 16 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen.

In der Schlussabstimmung befürwortete das Parlament die Verfassungsrevision mit 64 Ja-Stimmen bei einer Ablehnung.

Keystone-SDA