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Bütschwil-Ganterschwil
14.08.2025
14.08.2025 11:04 Uhr

Aus der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil

Gemeindehaus Bütschwil-Ganterschwil. (Symbolbild)
Gemeindehaus Bütschwil-Ganterschwil. (Symbolbild) Bild: Toggenburg24
Die Sanierung der Tobelstrasse Nr. 258, Gemeindestrasse 2. Klasse, ist ab dem Jahr 2026 geplant. Im Budget 2025 sind Fr. 15’000.– für die Planungsarbeiten inkl. Teilstrassenplan enthalten.

Gemeindestrassen 2. Klasse dienen gemäss Art. 8 Abs. 2 StrG (sGS 732.1) der Groberschliessung des Baugebietes und der Erschliessung grösserer Siedlungsgebiete ausserhalb des Baugebietes. Sie stehen in der Regel dem allgemeinen Motorfahrzeugverkehr offen und erschliessen mindestens 12 Wohneinheiten. Gemäss Art. 8 Abs. 3 StrG dienen Gemeindestrassen 3. Klasse der übrigen Erschliessung sowie der Land- und Forstwirtschaft. Die Tobelstrasse ist eindeutig eine Zufahrtstrasse und erfüllt die Kriterien einer Gemeindestrasse 2. Klasse nicht.

Gemäss Art. 11 Abs. 2 StrG sind Gemeindestrassen 1. Klasse und 2. Klasse in der Regel im Eigentum der politischen Gemeinde. Mit der geplanten Umklassierung in eine Gemeindestrasse 3. Klasse geht die Unterhaltspflicht an die Grundeigentümer über. Die Sanierungskosten der Strasse werden in Zukunft nicht durch die Gemeinde getragen.

Unterlagen liegen auf

Gestützt auf Art. 33bis Abs. 2 StrG sorgt die für den Planerlass zuständige Behörde für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung, um Vorschläge und Anregungen, sofern möglich, in die Planung einfliessen zu lassen. Der Gemeinderat hat die Planunterlagen zur Mitwirkung verabschiedet.

Sämtliche Unterlagen liegen ab Donnerstag, 14. August 2025 bis Donnerstag, 4. September 2025, im Gemeindehaus, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, zur Mitwirkung auf und können auf der Gemeindewebseite eingesehen werden. Stellungnahmen dürfen innerhalb der Frist zuhanden der Ratskanzlei Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, schriftlich eingereicht werden.

Aufhebung Reglement

über die Verrechnung der Kosten für die amtliche Vermessung

Die kantonale Vermessungsverordnung (sGS 760.12) wurde per 1. Juni 2025 angepasst. Neu ist gemäss Art. 33 Abs. 3 der Vermessungsverordnung geregelt, dass die politische Gemeinde mit der Nachführungsstelle vertraglich regeln kann, dass diese die Entschädigung der tatsächlichen Nachführungskosten direkt bei der Verursacherin oder beim Verursacher einfordert. Weiter wurde Art. 32 Abs. 2 der Vermessungsverordnung angepasst. Gemäss lit. b erfolgt die Abgeltung der Kosten gegenüber der politischen Gemeinde durch die Entschädigung der tatsächlichen Nachführungskosten. Mit der Anpassung der Vermessungsverordnung ist das kommunale Reglement über die Verrechnung der Kosten für die amtliche Vermessung nicht mehr notwendig und deshalb aufzuheben.

Referendumsauflage

Fakultatives Referendum gemäss Art. 23 lit. a des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) sowie Art. 14 ff. der Gemeindeordnung

Referendumsgegenstand

Reglement über die Verrechnung der Kosten für die amtliche Vermessung

Referendumsfrist

Donnerstag, 14. August 2025 bis Dienstag, 23. September 2025

Öffentliche Auflage

Gemeindehaus, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens

350 gültige Unterschriften

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, einzureichen. Unterschriftenbögen können bei der Ratskanzlei bezogen werden.

Unterbruch auf dem Kommunikationsnetz

Es gelangen Arbeiten zur Ausführung, die einen Unterbruch auf dem Kommunikationsnetz zur Folge haben. Das Netz ist folgendermassen davon betroffen:

Zeitpunkt: Gebiet: Donnerstag, 21. August 2025, 00.00 Uhr bis 06.00 Uhr

Betroffene Dienste: Radio/TV, Internet, Telefonie

Glasfasernetz Grämigerstrasse, Engelbüel, Wolfenmatt, Kreuzrain, Oberdorf in Bütschwil/Koaxialkabelnetz in Mosnang und Libingen

Grund: Umbauarbeiten am Netz der rwt

Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.

Bei Fragen melden Sie sich unter Tel.-Nr. 071 932 50 79 oder unter kommunikation@rwt.ch.

Die Gesamtausgabe des Mitteilungsblattes finden Sie im Anhang:

Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil / Toggenburg24