Zahlreiche politische und rechtliche Neuerungen würden sich ergeben, darunter im Bereich der dynamischen Rechtsübernahme (Toggenburg24 berichtete).
Gemäss Bundesverfassung wirken die Kantone bei der Gestaltung der Aussenpolitik mit. Die Regierung übt diese Aufgabe mittels der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), den Direktorenkonferenzen sowie der Einreichung von Stellungnahmen im Namen des Kantons St.Gallen aus, ohne institutionelle Mitwirkung des Kantonsrates. Mit den zusätzlichen Sachbereichen, welche im neuen Vertragspaket mit der Europäischen Union geregelt werden, würden die Mitwirkungsmöglichkeiten des Kantonsrates in diesen Bereichen eingeschränkt, bzw. ausgehebelt werden.
Weitere Schwächung der Mitwirkungsmöglichkeiten
Durch die Tatsache, dass dynamisch übernommene Rechtsakte in Brüssel ausgearbeitet und auf Bundesebene ohne wirkliche direktdemokratische Mitsprache eingeführt werden sollen, werden die Mitwirkungsmöglichkeiten des Kantonsrats und der Kantone weiter geschwächt. Dies, obwohl es sich bei diesen Mitwirkungsmöglichkeiten der Kantone um einen zentralen Grundsatz unserer Bundesverfassung handelt.