Die Visiere sind gestellt. Die Baupläne können bei der Bauverwaltung Nesslau eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind vor der Einsprachefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Nesslau einzureichen. Vom 13. bis 26. August 2025 läuft die Einsprachefrist. Die Einsprachefrist beträgt nach Gesetz nur 14 Tage.
Das Thema der Strahlung von Mobilfunkantennen wird schon seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert. Es erhitzt regelmässig die Gemüter vieler Menschen. Die Technik zwischen den ersten Antennen und den heutigen 5G-Antennen hat sich aber gewaltig geändert. Interessierte finden im untenstehenden Link Interessantes über sogenannte "adaptive Antennen", also sich anpassende Antennen.
Auch die rechtliche Situation in der Schweiz - die sich immer wieder geändert hat - ist zu beachten. Darum sind Beiträge der Bundesbehörden zentral.
Angefügt ist auch noch ein Bundesgerichtsentscheid über eine Swisscom-Antenne in der Gemeinde Wil SG, der zeigt, wie komplex das Thema für die normalen Bürgerinnen und Bürger geworden ist.