Der Einbürgerungsrat Wildhaus-Alt St. Johann, Alt St. Johann, hat folgenden Personen das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Wildhaus-Alt St. Johann, Alt St. Johann, erteilt:
Szöllöskei-Döbrösy Nikolett, 09.08.1986, von Ungarn, und Szöllöskei Emili, 10.12.2019, von Ungarn, wohnhaft Sonnenhalbstrasse 42, 9656 Alt St. Johann
Der Einbürgerungsrat Wildhaus-Alt St. Johann, Alt St. Johann, hat den obigen Personen das Bürgerrecht erteilt. Er stellt fest, dass die Gesuchsteller für die Einbürgerung geeignet sind (Art. 12 ff. Gesetz über das St. Galler Bürgerrecht) und die formellen und materiellen Bedingungen dazu erfüllen.
Der Einbürgerungsbeschluss und das Auflagedossier liegen während 30 Tagen, vom 15. Juli 2025 bis zum 14. August 2025, bei der Gemeinderatskanzlei, 9656 Alt St. Johann, zur Einsichtnahme auf. Gegen den Einbürgerungsbeschluss können die in der Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann Stimmberechtigten innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Einbürgerungsrat Wildhaus-Alt St. Johann, Alt St. Johann, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann, erheben.