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Aus der Gemeinde

Gemeindehaus Bütschwil-Ganterschwil.
Gemeindehaus Bütschwil-Ganterschwil. Bild: Toggenburg24
Der neu zusammengesetzte Gemeinderat hat an seiner Klausurtagung vom 13. Mai 2025 die Legislaturziele erarbeitet und sich mit der strategischen Ausrichtung für die nächsten vier Jahre beschäftigt.

An den darauffolgenden Gemeinderatssitzungen wurden die Ziele und die daraus abgeleiteten Massnahmen finalisiert. Am 1. Juli 2025 wurden die Legislaturziele durch den Gemeinderat verabschiedet.

Mit den Legislaturzielen legt der Rat die politischen Schwerpunkte für die laufende Amtsdauer fest, damit die verfügbaren Ressourcen zielgerichtet und koordiniert eingesetzt werden können. Der Gemeinderat hat sich die folgenden Ziele gesetzt:

Bürger und allgemeine Verwaltung:

  • Die Zusammenführung der Gemeindeverwaltung und der Schulverwaltung (örtlich, technisch und organisatorisch) realisieren.
  • Die digitale Transformation und systematische Prozessoptimierung der Verwaltung schrittweise umsetzen, um Effizienz, Zugänglichkeit sowie Servicequalität für interne und externe Anspruchsgruppen spürbar zu verbessern.
  • Eine Personalpolitik weiterentwickeln, welche die Arbeitgeberattraktivität, moderne Arbeitsbedingungen und gezielte Aus- und Weiterbildungen fördert.

Öffentliche Ordnung und Sicherheit:

Den gesellschaftlichen Zusammenhalt aktiv fördern, insbesondere durch präventive Massnahmen gegen soziale Entmischung, Polarisierung und Vandalismus.

Bildung und Betreuung:

  • Eine vollständige Einheitsgemeinde mit der Oberstufe rechtlich, organisatorisch und finanziell prüfen.
  • Eine bedarfsgerechte und zukunftsorientierte Schulinfrastruktur bereitstellen.
  • Die frühe Förderung der Kinder fördern, schul- und familienergänzende Angebote anbieten und für eine zweckmässige Präventionsarbeit sorgen.

Finanzen:

  • Eine umfassende Liegenschaftsstrategie für sämtliche Gemeindeliegenschaften inkl. gemeindeeigener Baulandreserven erarbeiten und mit dem Finanzplan abstimmen.
  • Die Finanzstrategie nachhaltig ausrichten, sodass der Steuerfuss langfristig mit möglichst geringfügigen Schwankungen festgelegt werden kann.
  • Die Praxis im Zusammenhang mit den Gemeindebeiträgen an den Unterhalt von Gemeindestrassen 3. Klasse überprüfen und bei Bedarf anpassen.

Kultur, Sport und Freizeit:

  • Aktives Einsetzen für den Weiterbetrieb und die Erweiterung des Hallenbads Bütschwil.
  • Für gute Rahmenbedingungen für die örtlichen Vereine sorgen und die finanzielle Unterstützung neu definieren.

Gesundheit und Soziales:

  • Massnahmen aus dem Alterskonzept bei Bedarf und nach Prioritäten umsetzen.
  • Die präventiven Schul- sowie Jugendangebote analysieren.
  • Gemeinsam mit Fachstellen Massnahmen zur Reduktion der Sozialhilfequote erarbeiten.

Verkehr und Volkswirtschaft:

  • Aktives Vorantreiben der Projekte zu den flankierende Massnahmen.
  • Tempo-30-Zonen prüfen und bei Bedarf einführen.

Umweltschutz und Raumordnung:

  • Den kommunalen Richtplan überarbeiten und auf aktuelle Entwicklungsziele abstimmen, sobald der über­ arbeitete Rahmennutzungsplan rechtskräftig ist.
  • Aktives Einsetzen für gezielte Einzonungen und eine umsichtige Raumplanung, um die Wohn- und Gewerbeentwicklung vorausschauend zu steuern.
  • Die Koordination mit dem Kanton in raumplanerischen Fragen stärken, insbesondere im Hinblick auf die Gemeindeautonomie und die Durchsetzung kommunaler Interessen.
  • Die Notwendigkeit des Energiestadtlabels überprüfen.

Kommunikation:

  • Ein Kommunikationskonzept zur Stärkung der internen und externen Kommunikation erarbeiten und umsetzen.
  • Die Zusammenarbeit mit politischen Parteien und weiteren Interessensgruppen aktiv pflegen, um einen öffentlichen Schlagabtausch durch die Transparenz und die Dialogkultur zu minimieren.

Der Gemeinderat ist überzeugt davon, dass mit diesen Ziedlen den aktuellen Herausforderungen bestmöglich entgegengewirkt werden kann. Zusammen mit dem motivierten und pflichtbewussten Gemeindepersonal setzt er alles daran, diese Ziele zu erreichen.

Öffentliche Planauflage

Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) den

Bekanntmachung Teilstrassenplan Schulhausweg Bütschwil

Teilaufhebung Schulhausweg, Gemeindeweg 2. Klasse, Nr. 679 erlassen und genehmigt.

Bekanntmachung von Baugesuchen (Art. 139 PBG)

Bauherrschaft: Politische Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil

Bauvorhaben: Schulraumerweiterung Primarschule Bütschwil

Lage: Grundstück Nr. 163B, Mittendorfstrasse 15, Bütschwil

Der Teilstrassenplan Teilaufhebung Schulhausweg Bütschwil und das Baugesuch für die Schulraumerweiterung Primarschule Bütschwil auf der Parzelle Nr. 163B liegen nach Art. 39 ff. StrG und Art. 139 ff. PBG während 30 Tagen, d.h. ab Montag, 4. August 2025 bis Dienstag, 2. September 2025, im Gemeindehaus Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittel

Einsprachen gegen den Teilstrassenplan und das Bauprojekt sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.

Die Gesamtausgabe der Mitteilungen der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil finden Sie im Anhang:

Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil / Toggenburg24