Die Bauverwaltung stellt dabei oft fest, dass die Qualität der Gesuche zu wünschen übriglässt, sie nicht den vorgegebenen Anforderungen des Baureglements (online-Schalter www.luetisburg.ch) und des Planungs- und Baugesetzes (PBG) (www.gesetzessammlung.sg.ch) entsprechen.
Das Einreichen eines korrekten und vollständigen Baugesuchs kann die Zeit der Bearbeitung bis zur Bewilligung verkürzen und spart Ärger und Kosten. Bei Fragen zum Baugesuch steht die Bauverwaltung gerne zur Verfügung. Planerische Aspekte und Ideen besprechen Sie am besten mit einer Architektin oder einem ausgewiesenen Planungsfachmann.