Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Agenda
Lütisburg
01.07.2025

Informationen der Bauverwaltung

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: pixabay.com
In der Gemeinde Lütisburg bedarf das Errichten und Ändern von Bauten und Anlagen einer Bewilligung. Für bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen muss vor Beginn der Bauarbeiten ein Baugesuch bei der Gemeinde eingereicht werden.

Die Bauverwaltung stellt dabei oft fest, dass die Qualität der Gesuche zu wünschen übriglässt, sie nicht den vorgegebenen Anforderungen des Baureglements (online-Schalter www.luetisburg.ch) und des Planungs- und Baugesetzes (PBG) (www.gesetzessammlung.sg.ch) entsprechen.

Das Einreichen eines korrekten und vollständigen Baugesuchs kann die Zeit der Bearbeitung bis zur Bewilligung verkürzen und spart Ärger und Kosten. Bei Fragen zum Baugesuch steht die Bauverwaltung gerne zur Verfügung. Planerische Aspekte und Ideen besprechen Sie am besten mit einer Architektin oder einem ausgewiesenen Planungsfachmann.

Klären Sie vor Baubeginn deshalb auch frühzeitig ab,

  • in welcher Bauzone das Bauvorhaben liegt

  • ob Sonderbauvorschriften wie Gestaltungsplan, Überbaungsplan oder Baulinien zu beachten sind.

  • es sich um ein Objekt im Ortsbildschutzgebiet handelt

  • das Bauvorhaben im Naturgefahrengebiet, im Waldabstand, im Gewässerabstand oder in einer Schutzzone liegt.

Im Hinblick auf die Einreichung eines vollständigen und korrekten Gesuches empfehlen wir Ihnen, das Merkblatt «Einreichung Baugesuch» zu beachten (online-Schalter www.luetisburg.ch) und das Baugesuch elektronisch auszufüllen (www.baugesuch.sg.ch).

Nützliche Links:

https://www.sg.ch/bauen/baugesuch-baubewilligung/hilfsmittel.html

https://www.sg.ch/bauen/geoinformation/gi/geoportale.html

Sanierung Flachdach Gemeindehaus

Im Budget der Investitionsrechnung 2025 ist für die Sanierung im Bereich Dach/Terrassen OG & DG (Flachdachsanierung) beim Gemeindehaus ein Betrag von Fr. 125'000.– vorgesehen. Der Gemeinderat hat entschieden, anstelle einer herkömmlichen Flachdachsanierung, welche auch die Sanierung der Fenster nach sich ziehen würde, im OG eine Balkonverglasung zu erstellen. Das kleine Flachdach im DG wird herkömmlich saniert. Der Kostenvergleich zeigt, dass bei der nun gewählten Variante keine höheren Kosten anfallen. Der Vorteil der Balkonverglasung ist der bessere Isolationswert (auch nach unten) sowie bessere Dichtheit. Zudem wird der Komfort und somit auch der Wert der Wohnungen erhöht. Das entsprechende Baugesuch wird demnächst eingereicht und öffentlich aufgelegt.

Baubewilligungen

Bauherrschaft: Weitblick Immo GmbH, Neudorfstrasse 9, 9604 Lütisburg

Bauprojekt: Projektänderung Überbauung Steig: Klimaanlage und Lamellenpergola an Doppeleinfamilienhaus (DEFH) B1, Vers.-Nr. 1399, sowie Schwedenofen mit Kamin in DEFH C1, Vers.-Nr. 1401

Grundstücke: Nr. 1011 Steig 7a u. 1013 Steig 7c

Baugesuche

Bauherrschaft: Kath. Kirchenverwaltung Lütisburg, Flawilerstrasse 3, 9604 Lütisburg

Bauprojekt: Totalsanierung und Erweiterung kath. Pfarrhaus Lütisburg Erweiterung Treppenaufgang und Lift südwestseitig sowie Balkonanbau nordwestseitig, Installation PV-Anlage, Umbau von einer Wohneinheit in Pfarreiräume im EG und zwei Wohnungen im 1. OG und 2. OG

Grundstück: Nr. 87, Flawilerstrasse 3

Auflagefrist: Mo. 30.06.2025 – Mo. 14.07.2025

Bauherrschaft: Näf-Thalmann Bernadette und Felix, Tufertschwil 78, 9604 Lütisburg

Bauprojekt: Heizungsersatz, Einbau Wärmepumpe mit Erdsondenbohrung

Grundstück: Nr. 765, Tufertschwil 78

Auflagefrist: Mo. 30.06.2025 – Mo. 14.07.2025

Die Gesamtausgabe des Mitteilungsblattes finden Sie im Anhang:

Gemeinde Lütisburg / Toggenburg24