Am 18. Mai 2025 stimmen wir im Kanton St. Gallen über zwei Vorlagen ab. Die erste betrifft eine Anpassung des kantonalen Finanzausgleichs, die zweite eine Änderung der Ladenöffnungszeiten.
Diese beiden Vorlagen stehen in einem interessanten, auf den ersten Blick nicht offensichtlichen Zusammenhang: Der Finanzausgleich soll so angepasst werden, dass die Stadt St. Gallen während vier Jahren insgesamt 14’800’000.00 Franken zusätzliche Einnahmen erhält – auch zulasten der anderen Gemeinden im Kanton. Dabei hat die Stadt St. Gallen nicht primär ein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem.
Das zeigt sich exemplarisch im Umgang mit der Ladenöffnungsordnung. Die Stadt leistet sich einen bürokratieintensiven und damit teuren Vollzug des kantonalen Gesetzes. So werden Selbstbedienungsläden ohne Personal – konkret Migros teo und der Automatenladen BERECO – gezwungen, ein ordentliches Baubewilligungsverfahren zu durchlaufen, wenn sie ihre Öffnungszeiten anpassen möchten. Ohne, dass eigentlich baubewilligungspflichtige Arbeiten vorgenommen würden. Ein derart wirtschaftsfeindlicher Vollzug der kantonalen Gesetzgebung sollte vom Rest des Kantons nicht unterstützt werden. Ich empfehle deshalb allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, im Sinne eines freiheitlichen Staats bei der Vorlage 1 (Finanzausgleich) ein NEIN und bei der Vorlage 2 (Ladenöffnungszeiten) ein JA einzulegen.