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Kolumne
06.04.2025

Dr. Gut: «Schaffhauser Polit-Sumpf»

Dr. Gut: «Der abgesetzte Ständerat Simon Stocker ist sich nicht im Ansatz einer Schuld, einer Verantwortung, eines Fehlers bewusst.»
Dr. Gut: «Der abgesetzte Ständerat Simon Stocker ist sich nicht im Ansatz einer Schuld, einer Verantwortung, eines Fehlers bewusst.» Bild: zVg/weltwoche.ch/Collage: Linth24
Der vom Bundesgericht abgesetzte Schaffhauser Ständerat Simon Stocker würde alles wieder gleich machen. Wer holt ihn aus seiner Verblendung?
  • Kolumne von Dr. Philipp Gut

Der vom Bundesgericht abgesetzte Schaffhauser SP-Ständerat Simon Stocker ist sich nicht im Ansatz einer Schuld, einer Verantwortung, eines Fehlers bewusst.
Selbstkritik ist ihm derart fremd, dass es selbst der Schaffhauser AZ, seinem linken Leibblatt, irgendwann zu viel wird.
«Zum Zeitpunkt der Wahl hier zu wohnen, ist nun mal die Voraussetzung, um als Schaffhauser Ständerat gewählt zu werden», hält sie ihm entgegen.

Niemand trägt Verantwortung

Das Bundesgericht hat die Wahl glasklar für ungültig erklärt, weil Stocker zum Zeitpunkt der Wahl seinen Wohnsitz in Zürich hatte. Dennoch sagt Stocker stur: «Ich würde nichts anders machen und habe erst recht nichts falsch gemacht.»
Trägt seine Partei, die SP Schaffhausen, eine Verantwortung dafür? «Nein, null und nichts.»

Verfassungsbruch? Kümmert keinen

Es wirkt fast schon gespenstisch: «Halb Schaffhausen wusste um meine Wohnsituation», bestätigt Stocker, aber keiner will davon gewusst haben, dass dies ein Problem sein könnte, keiner, von der Staatskanzlei über den Regierungsrat bis zum Obergericht, nahm die Tatsache ernst, dass der Kanton Schaffhausen eine Verfassung hat, die eine Wohnsitzpflicht für Ständeräte vorschreibt.
Verfassungsbruch? Ist doch uns doch egal!

Seine Frau ist «genervt»

Statt seinen Fehler einzugestehen, greift Stocker das höchste Schweizer Gericht frontal an: «Das Bundesgericht spricht uns jetzt ab, dass wir unser Leben individuell gestalten können. Der eigene Lebensweg wird mir entrissen.» Und auch gleich noch derjenige seiner Frau, von der er als «Feminist» finde, dass sie «selbst entscheiden darf, wo sie arbeiten will».
Seine Frau sei mehr als «genervt» über das Bundesgericht, verrät Stocker: «Genervt ist nur der Vorname.»

Respekt vor der Verfassung? Fehlanzeige

Einspruch! Denn sonst sagt’s ihm offenbar niemand.
Nein, Herr alt Ständerat Stocker, das Bundesgericht hat nichts gegen Ihre individuelle Lebensgestaltung und nichts gegen Ihren Lebensweg und nichts gegen den Arbeitsort und nichts gegen die Nerven Ihrer Frau, es hat nur etwas, das Sie offensichtlich nicht haben: Respekt vor der Verfassung des Kantons Schaffhausen, den Sie vertreten haben.

Dr. Philipp Gut schreibt auf dem Online-Verbund von Portal24 regelmässig eine Kolumne. Philipp Gut ist Buchautor und einer der profiliertesten Journalisten der Schweiz. Mit seiner Kommunikationsagentur Gut Communications GmbH berät er Parteien, Verbände, Unternehmen und Private.

www.gut-communications.ch

Dr. Philipp Gut, Kolumnist Toggenburg24