Aus dem Jahresbericht 2024 der Gemeinde Wattwil:
Nach der kantonalen öffentlichen Mitwirkung zum Projekt im Jahr 2023 hat der Lenkungsausschuss sechs Prüfaufträge erteilt, um die relevanten Kritikpunkte und Vorschläge aus der Bevölkerung sowie von Verbänden und Parteien zu klären. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen fliessen in die fünfte Projektergänzung ein. Anschliessend erhalten die Gemeinde sowie die Fachstellen von Kanton und Bund das ergänzte Projekt zur erneuten Vernehmlassung. Nach Verarbeitung der Vernehmlassung wird die Projekt-Botschaft dem Kantonsrat überwiesen. Mit der öffentlichen Auflage des Gesamtprojekts ist optimalerweise 2026 zu rechnen.
Fünf Prüfaufträge wurden bearbeitet und kommuniziert. Unter anderem könnten nach aktuellem Kenntnisstand rund zwei Drittel der Allee-Bäume an ihrem heutigen Standort erhalten oder verpflanzt werden.
Zur Vertretung der kommunalen Interessen hat der Gemeinderat im Verlaufe des Projekts zahlreiche Themen eingebracht, welche von der Projektleitung ebenfalls in der nächsten Projektphase zu berücksichtigen sind.
Für den Gemeinderat war zudem seit dem Projektstart klar, dass im Rahmen des Thursanierungsprojektes das für den Hochwasserschutz Nötige und wasserbaurechtlich Vorzunehmende zu realisieren sei. Dabei wurde nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die raumprägende Allee entlang der Thur möglichst erhalten werden soll. Ebenso setzt sich der Gemeinderat bei der Realisierung für eine für Wattwil finanzier- und tragbare Lösung ein.
IG Vernünftige Thursanierung Wattwil
Ebenfalls aktiv ist die im Januar 2025 neu gegründete "IG für eine vernünftige Thursanierung Wattwil". Erster Präsident ist Flurin Schmid, Präsident der FDP Wattwil-Lichtensteig.
Die erste Etappe der Thursanierung oberhalb der drei Hochhäuser befindet sich bereits im Einspracheverfahren. Über den Hauptteil ab Rickenhof bis Flooz wird die Bevölkerung in diesem Halbjahr über die Kosten informiert (letzter Prüfauftrag Nr. 6). Im Sommer 2025 folgt eine Vernehmlassung bei Gemeinde, Kanton und Bund. Dabei werden Einigungsverfahren durchgeführt, das Auflageprojekt ergänzt und eine Kostengutsprache eingeholt.
Zwischen 2025 und 2026 will die Regierung des Kantons St.Gallen dem Kantonsrat eine Botschaft zum Projekt vorlegen. Im Jahr 2026 soll dann der Kantonsrat das Vorhaben in zwei Lesungen beraten, bevor ein Beschluss gefasst wird. Anschliessend erfolgt die Referendumsabstimmung im ganzen Kanton. Im Herbst 2026 würde sodann die öffentliche Auflage erfolgen. Danach werden Einspracheverhandlungen geführt und nach einem rechtskräftigen Projekt beginnt der Landerwerb. Der Baubeginn ist frühestens ab 2028 vorgesehen.